Die Versuche der Betroffenen mögen etwas ziellos wirken... Wir haben es i.d.R. nicht mit Volljuristen- und Kaufleuten zu tun, die manchmal bedauerlicherweise, den Weg etwas zu spät in eine zielführende Initiative finden.Christoph hat geschrieben:Volle Lotte WAS? Bevor man irgendeine gemeinsame Aktion startet, sollte man sich doch erst mal im Klaren und einig sein, was das Ziel sein soll. Sollen die bisher Betroffenen eine Entschädigung erhalten? Soll Yamaha "irgendeine Maßnahme" unternehmen - wenn ja, welche genau? Da etwas realistisch Umsetzbares zu finden, halte ich für sehr schwierig. Dann Yamaha davon zu überzeugen, das auch zu tun, noch viel schwieriger.
Mit Facebook kenne ich mich inzwischen nicht mehr aus, schon zu lange abgemeldet. Aber soweit ich das noch weiß, sind viele Firmen-Seiten moderiert, d.h. man kann denen nicht einfach irgendwas an die Wall posten, sondern das müssen die freischalten. Dann klappen solche (Einzelfall-)Aktionen von vorne herein nicht.
In irgendeiner idealen Traumwelt könnte ich mir bestenfalls vorstellen, dass Yamaha Europa einsieht, dass die Felge scheiße ist und es trotz aller Ankündigungen und Überprüfungen doch zu Rissen kommen kann - und dass man vor lauter Gutmenschentum den Ersatzteilpreis für dieses "Verschleißteil" auf ein für den deutschen Kunden erträgliches Maß senkt, sprich halbiert (im Internet findet man die bei etwas windig scheinenden Händlern aus Frankreich o.ä. ab gut 500 Euro) und ggf. eine Kulanzregelung für die Arbeitszeit trifft (50:50 Kunde:Yamaha oder so). Aber wie gesagt, dafür schlafe ich noch nicht tief genug
Solidaritätsbekundungen und Aktivismus/Slacktivismus hier sind zwar nett, bringen aber rein gar nichts.
Viele Grüße
Christoph
Mag man betroffen sein oder nicht... das Problem von Besitzer zu Besitzer zu verlagern ( ich spreche von denjenigen, die ihre Kiste wegen dieses Mangels verkauft haben ), den Besitzern vorzugaukeln, dass eine Enduro Speiche nach 25.000-60.000 km ein "Verschleissteil" ist? Oder dem Besitzer zu sagen, "Deine Speichenkontrolle alle 5.000 km kannst Du nicht nachweisen...".
Folge ich aber der aktuellen Wartungsregelung für die

Mindestens in 2 mir bekannter Fällen ( und einer davon war ich ) wurde das vom YH nie eingetragen.
Was ist also zu tun?:
- Will man warten, bis sich ein Besitzer der

- Will man wirklich warten, bis eine Felge bei einer AB Geschwindigkeit von 130 km/h oder mehr bricht?
- Will man, dass durch einen offenkundigen Materialmangel, wahrscheinlich auf frühe Baujahre beschränkt, das Risiko sich weiter fortsetzt?
- Welche wirtschaftliche Lösung kann man aktuell betroffenen

Dabei werden ehemals betroffende oder die sich für eine alternative Felge entschieden haben, garantiert leer ausgehen!!!!
Man kann keinen Hersteller in Haftung nehmen, für Fälle die in der Vergangenheit liegen, die ggf. auch außerhalb der Garantie- und Kulanzregelungen liegen.
Am Schluß, jenseits jeglicher wirtschaftlicher Themen, steht die Sicherheit der Fahrer im Vordergrund und genau an diesem Punkt hört der Spass auf.