Sonic24 hat geschrieben:Helmut:
Das ist mir schon klar wegen ABE.
Aber wieso keine ABE?
Eine ABE wird nur dann nicht erteilt wenn das betreffende Bauteil nicht konform mit der STVZO ist (Laut, hell, breit, tief, gefährdung)
Keines davon kann ich aber mit dem Schutz in Verbindung bringen.
Daher erschlisst sich mir die Verweigerung einer ABE nciht so ganz
Z.B.: bekomme die Kuhfänger keine mehr weil das Verletzungsrisiko von Fussgängern zu hoch ist, verständlich...
was den Kuhfänger angeht - es ist kein einziger Fall in Dtld bekannt geworden, bei dem sich Fußgänger "nachweislich" durch den Bügel stärker verletzt hätten als ohne - trotzdem wurden die Dinger verboten und wenn du eine Winde drauf montierst, werden sie immer noch als Geräteträger eingetragen (unter bestimmten anderen Voraussetzungen)
Ob die Gitter nun von dem eh` schon schwachen Licht der

noch etwas übrig lassen oder nicht .... unsere Rennleitung sagt "NEIN" und wenn die wieder in Hartegasse beim Klein vor der Tür ihr Zelt aufschlagen, dann bist du fällig
Unseren Nachbarsbengel haben sie gleich nach Bergisch Gladbach zum TÜV eskortiert um mal zu schauen, ob der Zubehör Auspuff seiner 125er wirklich so legal ist, wie`s draufsteht
