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Rückruf 2015 - Antriebsstrang: Schaltgetriebe
Verfasst: Mi 23. Dez 2020, 14:30
von DerAusreiter
Hi Freunde,
eine kurze Frage: Ich habe mir kürzlich eine DP01 Bj.2013 gekauft und der Händler kann mir als neuen Halter des Fahrzeuges keinen Nachweis geben, ob der Rückruf und die Reparatur des Schaltgetriebes (25.03.2015, Nr. 15V176000) erfolgt ist.
Beim Auto steht die Reparatur des Rückrufes im Scheckheft, der Händler sagt das wäre bei Motorrädern nicht der Fall, da würde der Händler die erfolgte Reparatur dem Kraftfahrtbundesamt melden, was bei meiner

anscheinend erfolgt ist. Eine Bestätigung darüber habe ich nicht.
Ist das normal? Danke für Eure Einschätzungen.
Viele Grüße
Thomas
Re: Rückruf 2015 - Antriebsstrang: Schaltgetriebe
Verfasst: Mi 23. Dez 2020, 14:50
von Helmut
Ob diese Aktion erledigt ist kann dir Yamaha beantworten. Die Fahrzeughistorie ist bei denen normalerweise hinterlegt.
Re: Rückruf 2015 - Antriebsstrang: Schaltgetriebe
Verfasst: Mi 23. Dez 2020, 15:04
von Tequila
..... und warum genau sollte an einer DP01 aus Baujahr 20
13 eine Rückruf Reparatur gemacht werden, die den Bauzeitraum von 1. September 20
14 bis 17. November 20
14 betrifft?

Re: Rückruf 2015 - Antriebsstrang: Schaltgetriebe
Verfasst: Mi 23. Dez 2020, 15:12
von DerAusreiter
Danke Helmut, gute Idee.
Gleich angerufen und angefragt, soll diese Woche noch eine Rückmeldung erhalten.
Viele Grüße
Thomas
Re: Rückruf 2015 - Antriebsstrang: Schaltgetriebe
Verfasst: Mi 23. Dez 2020, 15:15
von DerAusreiter
Tequila hat geschrieben: Mi 23. Dez 2020, 15:04
..... und warum genau sollte an einer DP01 aus Baujahr 20
13 eine Rückruf Reparatur gemacht werden, die den Bauzeitraum von 1. September 20
14 bis 17. November 20
14 betrifft?

Re: Rückruf 2015 - Antriebsstrang: Schaltgetriebe
Verfasst: Do 24. Dez 2020, 10:50
von rursee
..eine Frage:
Warum steht im Text "habe mir eine DP01 Bj 2013 gekauft" und in deiner Legende steht Bj 2015???
Schöne Grüße und alles Gute für die Feiertage vom
rursee
Re: Rückruf 2015 - Antriebsstrang: Schaltgetriebe
Verfasst: Do 24. Dez 2020, 13:48
von meine dicke
Das stimmt so nicht,
im Text steht Baujahr 2013 und das ist in Deiner Behauptung richtig,
in der Legende steht aber die
Erstzulassung 2015 und NICHT das
Baujahr 2015.
Das kann also bei einem Ladenhüter so sein, wenn der zwischen 2013 und 2015 in der Vitrine beim freundlichen Yamahhändler (fYH) rumsteht.
Dann aber müsste der fYH Auskunft über eine durchgeführte Rückrufaktion geben können, wobei da das Baujahr 2013 mit dem aufgerufenen Baujahreszeitraum 01.09.2014 bis 17.11.2014 nicht übereinstimmt.
Aber das hat ja schon der Heinz entdeckt

.
FROHE WEIHNACHTEN.
Grüssle ausm Badischen
Rainer alias meine dicke
Re: Rückruf 2015 - Antriebsstrang: Schaltgetriebe
Verfasst: Do 24. Dez 2020, 13:54
von Tequila
bei
Baujahr 2015 wäre es auch keine DP01 mehr gewesen

Re: Rückruf 2015 - Antriebsstrang: Schaltgetriebe
Verfasst: Do 24. Dez 2020, 14:30
von Yeti
meine dicke hat geschrieben: Do 24. Dez 2020, 13:48 Im Text steht Baujahr 2013 und das ist in Deiner Behauptung richtig,
in der Legende steht aber die
Erstzulassung 2015 und NICHT das
Baujahr 2015. Das kann also bei einem Ladenhüter so sein, wenn der zwischen 2013 und 2015 in der Vitrine beim freundlichen Yamahhändler (fYH) rumsteht.
Das wäre das eine. Thomas' Sorge, ob sein Getriebe betroffen ist bleibt auf jeden Fall legitim. Ich frage mich, woher dieser Download mit den ominösen Daten stammt, denn ein Hersteller bezieht seine technischen Details auf
nichts Anderes als die Fahrgestellnummer. Das ist
der einzig zuverlässige Bezug für alles. Wann das Gerät zugelassen wurde oder wird ist unmaßgebend.
Also war Helmuts Vorschlag zur Rückfrage bei Yamaha das einzig Zielführende.
Grüße, Yeti.
Re: Rückruf 2015 - Antriebsstrang: Schaltgetriebe
Verfasst: Do 24. Dez 2020, 14:36
von Yeti
DerAusreiter hat geschrieben: Mi 23. Dez 2020, 15:15
Tequila hat geschrieben: Mi 23. Dez 2020, 15:04 ..... und warum genau sollte an einer DP01 aus Baujahr 20
13 eine Rückruf Reparatur gemacht werden, die den Bauzeitraum von 1. September 20
14 bis 17. November 20
14 betrifft?
Mach Dir nichts draus. Du bist offenbar neu hier und mußt Dich noch dran gewöhnen, daß Du eher schlau sein sollende Hinweise oder Einwände bekommst als klare, eindeutige Antworten auf Deine Frage

.
Gruß, Yeti.