eine kurze Frage: Ich habe mir kürzlich eine DP01 Bj.2013 gekauft und der Händler kann mir als neuen Halter des Fahrzeuges keinen Nachweis geben, ob der Rückruf und die Reparatur des Schaltgetriebes (25.03.2015, Nr. 15V176000) erfolgt ist.
Beim Auto steht die Reparatur des Rückrufes im Scheckheft, der Händler sagt das wäre bei Motorrädern nicht der Fall, da würde der Händler die erfolgte Reparatur dem Kraftfahrtbundesamt melden, was bei meiner

Ist das normal? Danke für Eure Einschätzungen.
Viele Grüße
Thomas