meine



Zum Glück hat er dann doch die Plakette geklebt.
Grüsse Peter
Hallo Peter,Relli hat geschrieben: Fr 12. Jun 2020, 11:51 ....Äh, habe ich so noch nie gehört mit dem automatischen Ausschalten. Ihr?
Zum Glück hat er dann doch die Plakette geklebt.
Grüsse Peter
Da hat der Heinz recht.Tequila hat geschrieben: Fr 12. Jun 2020, 12:03 Sorry, das ist blanker Unsinn, was der Prüfer dir da erzählt hat.
gefunden und kopiert beim TÜV Süd:
Nebelscheinwerfer
In Deutschland ist einer, nach EG-Recht ein weiterer Nebel- scheinwerfer zulässig. Montage in der Breite: zwei Nebel- scheinwerfer symmetrisch zur Fahrzeug-Längsmitte nach EG-Vorschrift; maximal 250 mm von der Längsmitte und auch auf dem Sturzbügel sind nach StVZO erlaubt. In der Höhe: maximal wie Abblendlicht. Schaltung mit Begrenzungs-, Ab- blend-, Fernlicht. Eine Einschaltkontrollleuchte ist zulässig.
Quelle: http://www.tsc-bretzenheim.de/downloads ... chtung.pdf