Re: Motorschutzplatte, Sturzbügel und Zusatzleuchten
Verfasst: Di 30. Jun 2020, 11:00
Wer das normale Abblendlicht nicht gewahr wird, der bemerkt den Christbaum ebensowenig 

Alles rund um die Yamaha XT1200Z Super Ténéré
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Um da kurz ein zu hakenTequila hat geschrieben: Di 30. Jun 2020, 13:27 Hallo Stefan, danke für die Erklärung. Das ist mir zwar noch nie aufgefallen, klingt aber plausibel![]()
Die Sache hat nur einen Haken: Es müßte so geschaltet sein wie bei jedem Auto, sprich "Abblendlicht an / Tagfahrlicht aus".
>Tagfahrleuchten (TFL) dienen der besseren Erkennbarkeit von Kraftfahrzeugen bei Tageslicht mit möglichst geringem Energieverbrauch. Der Anbau an Krafträdern (Zweiräder über 45 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit oder über 50 cm3 Hubraum) ist zulässig, aber nicht vorgeschrieben.
Aufgrund einer Änderung von § 17 StVO darf ab dem 1.4.2013 bei Motorrädern am Tag anstelle des Abblendlichtes auch mit eingeschalteten Tagfahrleuchten gefahren werden.
Unabhängig von der Ausrüstung eines Fahrzeugs mit TFL ist gemäß § 17 StVO das Abblendlicht einzuschalten bei:
erheblicher Sichtbehinderung am Tag durch Nebel, Schneefall oder Regen
Dämmerung, Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern.<
Quelle:TÜV Nord
Heißt also, wir müssten zusätzlich zum TFL nur noch die Schaltung so ändern, das wahlweise das Eine oder das Andere leuchtet.
dekorolle hat geschrieben: Di 30. Jun 2020, 11:00 Wer das normale Abblendlicht nicht gewahr wird, der bemerkt den Christbaum ebensowenig![]()
Was ja bei der XT nicht möglich ist, da sich das Abblendlicht nicht ausschalten lässt.Yoda hat geschrieben: Mi 1. Jul 2020, 12:10 servus aus wien
in österreich ist das eine ganz einfache geschichte.
dazu kann man hier: https://www.oesterreich.gv.at/themen/fr ... einwerfern
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