Heute ist der neue Polo eingetrudelt und auf seite 558 für 40€ ein Tagfahrlicht weiß + eins in Rot für hinten.mit Prüfzeichen
http://www.polo-motorrad.de/de/tagfahrl ... inten.html" onclick="window.open(this.href);return false;
Tagfahrlicht bei Polo
Re: Tagfahrlicht bei Polo
Nicht schlecht! Schön klein, aber sehr hell!
Da steht aber:
Verfügbarkeit: Zur Zeit nicht lieferbar
Gruss Peter
Da steht aber:
Verfügbarkeit: Zur Zeit nicht lieferbar
Gruss Peter
Re: Tagfahrlicht bei Polo
Vermütlich das gleiche Probleme wie beim Touratech, keine Zulassung oder noch nicht, zumindest in Deutschland.
Re: Tagfahrlicht bei Polo
In meine Heimatland England, kein Thema, aber wie sieht es mit Deutschland aus? da weiß man nie wie sich der TÜV sich anstellt. Ich hatte auch gern diese Lampen, sowohl es nicht Teuer ist und es füllt die Platz unterhalb der Scheinwerfer.Petrus 1 hat geschrieben:Das kann ja nicht. Dort steht doch: Mit E-Zulassung!
Ich dachte man darf nur Positionsleuchte montieren also 2?
Re: Tagfahrlicht bei Polo
Mit der E-Zulassung bzw. E-Prüfzeichen kann ich das montieren.
- varabike
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Re: Tagfahrlicht bei Polo
Hallo,
ich habe mich mit dem Thema Tagfahrleuchten (Auto) berufsbedingt intensiv beschäftigt. Daher will ich mal etwas Licht ins Dunkel bringen.
Grundsätzlich müssen alle Leuchten E-geprüft sein. Diese E-Kennzeichnung bedeutet, dass die Leuchte im Straßenverkehr genutzt werden darf. Zusätzlich zur E-Kennzeichnung hat die Leuchte noch weitere Kennzeichnungen durch Buchstaben. Da wär z.B.
RL = Running Light (Tagfahrleuchte)
Wenn die Leuchte das RL Zeichen hat gilt Sie dementsprechnend als Tagfahrleuchte. Die Leuchte kann aber auch zusätzlich noch als Positionsleuchte (Standlicht) geprüft sein. In dem Fall wird die Leistung der Leuchte bei eingeschaltetem Licht herunter geregelt.
Die gesetzliche Regelung zum Thema Tagfahrlicht sagt folgendes aus: Tagfahrlicht darf nur vorne sein und nicht in Verbindung mit anderen Leuchten vorn. Diese Regelung wiederspricht dem Gesetz, dass Motorräder Tagsüber mit Abblendlicht fahren müssen.
Ich gehe daher davon aus, dass die Leuchten bei Polo zwar E-geprüft sind aber eben nicht mit der Kennzeichnung "RL" versehen sind. Es handelt sich demnach um Positionsleuchten (Standlicht).
Wie dem auch sei - Euch allen wünsche ich eine tolle unfallfreie Saison.
Volker
ich habe mich mit dem Thema Tagfahrleuchten (Auto) berufsbedingt intensiv beschäftigt. Daher will ich mal etwas Licht ins Dunkel bringen.
Grundsätzlich müssen alle Leuchten E-geprüft sein. Diese E-Kennzeichnung bedeutet, dass die Leuchte im Straßenverkehr genutzt werden darf. Zusätzlich zur E-Kennzeichnung hat die Leuchte noch weitere Kennzeichnungen durch Buchstaben. Da wär z.B.
RL = Running Light (Tagfahrleuchte)
Wenn die Leuchte das RL Zeichen hat gilt Sie dementsprechnend als Tagfahrleuchte. Die Leuchte kann aber auch zusätzlich noch als Positionsleuchte (Standlicht) geprüft sein. In dem Fall wird die Leistung der Leuchte bei eingeschaltetem Licht herunter geregelt.
Die gesetzliche Regelung zum Thema Tagfahrlicht sagt folgendes aus: Tagfahrlicht darf nur vorne sein und nicht in Verbindung mit anderen Leuchten vorn. Diese Regelung wiederspricht dem Gesetz, dass Motorräder Tagsüber mit Abblendlicht fahren müssen.
Ich gehe daher davon aus, dass die Leuchten bei Polo zwar E-geprüft sind aber eben nicht mit der Kennzeichnung "RL" versehen sind. Es handelt sich demnach um Positionsleuchten (Standlicht).
Wie dem auch sei - Euch allen wünsche ich eine tolle unfallfreie Saison.
Volker
Beste Grüße
Volker
Prima 5S, RD80LC2, XL250R, TDM850, R1100RS, 2 x XL1000V, XT1200Z First Edition (DP01), XT1200ZE (DP04), XT1200ZE Final Edition (DP07)
Volker
Prima 5S, RD80LC2, XL250R, TDM850, R1100RS, 2 x XL1000V, XT1200Z First Edition (DP01), XT1200ZE (DP04), XT1200ZE Final Edition (DP07)
Re: Tagfahrlicht bei Polo
Ich denke Volker hat recht, es ist zwar geprüft, aber nicht als Tagfahrlicht.
Beim Auto schalten sich die Tagfahrlichtlampen z. B. weg, wenn man das Abblendlicht einschaltet.
Und diese Kennzeichnung für Lampen ist bei uns schon sehr streng geregelt.
Bei den Fazer Modellen von Yamaha z. B. ist eigtl. nur ein Abblendlichscheinwerfer aktiv (hässlich), die zweite Streuscheibe hat aber keine Zulassung als Abblendlichtteil, sieht man auch wenn man von vorne dann drauf schaut.
Aber egal, wer es schön findet montiert es. Wir sind doch rebellische Biker und keine Blümchenpflücker
Beim Auto schalten sich die Tagfahrlichtlampen z. B. weg, wenn man das Abblendlicht einschaltet.
Und diese Kennzeichnung für Lampen ist bei uns schon sehr streng geregelt.
Bei den Fazer Modellen von Yamaha z. B. ist eigtl. nur ein Abblendlichscheinwerfer aktiv (hässlich), die zweite Streuscheibe hat aber keine Zulassung als Abblendlichtteil, sieht man auch wenn man von vorne dann drauf schaut.
Aber egal, wer es schön findet montiert es. Wir sind doch rebellische Biker und keine Blümchenpflücker