

Soviel ich weiss muss der Halter dann haften als wäre er gefahren, nix "nur Fahrtenbuch"Zörnie hat geschrieben:Naja, war schon arg schnell. Aber den Motorradfahrer erwartet keinerlei Strafe, denn lt. Pressemeldung gibt es nur ein Foto vom Kennzeichen und keine Belege, wer gefahren ist. Damit bekommt der Fahrzeughalter wohl höchstens die Auflage, ein Fahrtenbuch zu führen.
Halterhaftung haben wir in Deutschland, anders als unsere alpenländischen Nachbarn zum Beispiel, nicht. Kann der tatsächliche Fahrer nicht ermittelt werden, gibt es keine Strafe. Bei der Ermittlung des Fahrers kann es aber auch passieren, dass die Beamten bei groben Verstößen vor der Tür des Halters stehen und mal seine Motorradbekleidung mit den Fotos von der Verkehrsüberwachung abgleichen wollen.Stevee hat geschrieben:Soviel ich weiss muss der Halter dann haften als wäre er gefahren, nix "nur Fahrtenbuch"
Wenns wirklich so wäre geil, dann könnte ich mit meiner Duc und dunklem Visier auch so schnell fahren, ich wars ja nicht weil nicht erkennbar auf dem Bild
Nochmal für dich zum Mitschreiben und ich tippe auch ganz langsam, damit du es verstehst: In Deutschland gibt es bei Geschwindigkeitsverstößen KEINE Haftung des Fahrzeughalters. Kann der tatsächliche Fahrer nicht ermittelt werden, kann den Halter des betreffenden Kfz bei schwerwiegenderen Verstößen nur das Führen eines Fahrtenbuchs auferlegt werden.Stevee hat geschrieben:jetzt mal im ernst, wenn mein Gesicht nicht zu erkennen ist, bin ich als Halter trotzdem dran.
Eben nix mit nur Fahrtenbuch, richtig?
Intelligenz ist überbewertetStevee hat geschrieben:hoppala Zörnie
danke für deine Intelligenz.