"Strafen wegen des angeblich fehlenden Bindestrichs im Fahrzeugschein"
Achtung filmen vom Motorrad verboten
-
BlueKnight
Re: Achtung filmen vom Motorrad verboten
Gerne, und nun lasst uns wieder zum Alltag zurückkehren und das alte Thema aufgreifen:
"Strafen wegen des angeblich fehlenden Bindestrichs im Fahrzeugschein"

"Strafen wegen des angeblich fehlenden Bindestrichs im Fahrzeugschein"
- Sunshine
- Beiträge: 303
- Registriert: Mi 5. Mär 2014, 11:38
- Erstzulassung: 2015
- Km-Stand: 0
- Erstzulassung der 2. XT1200Z: 0
- Km-Stand der 2. XT1200Z: 0
- Ort: 89264 Weißenhorn/Bayern
- Kontaktdaten:
Re: Achtung filmen vom Motorrad verboten
Wenn man den gésamten Artikel bis zm Ende durchliest kommt man zu einem doch etwas anderen Ergebnis.
Ich zitiere mal der Einfachheit halber:
*** Zitat/Quelle: Tourenfahrer ***
"Schließlich meldet sich noch TF-Leser Thomas Köhler zu Wort, seine Mail beginnt mit den Worten: »Vielleicht hätten Sie vorher recherchieren sollen.« Und dann ein Hinweis auf eine Abhandlung der »ARGE Daten«, der Österreichischen Gesellschaft für Datenschutz, mit der Überschrift: »Mythen und Fakten zur mobilen Videoüberwachung«. Darin wird dann relativ verständlich und nicht minder eindeutig erläutert, was verboten ist und was nicht. Was dort zu lesen steht, entspricht ziemlich genau der Antwort aus Tirol, hier der entscheidende Absatz: »Auch Touristen filmen nicht ständig alles, was um sie herum geschieht, sondern wählen besondere Sehenswürdigkeiten aus, um diese als Erinnerung festzuhalten. Gleiches gilt für Sportler die mittels Helmkamera Aufzeichnungen durchführen. Für diese ist der Weg z. B. zu einer Skipiste ebenfalls uninteressant, es wird lediglich die spannende Abfahrt gefilmt. Bei diesen Arten von Aufnahmen handelt es sich nicht um Videoüberwachungen im Sinne des Gesetzes - das DSG 2000 kommt nicht zur Anwendung.«
So weit, so gut
Soweit der Stand heute. Demnach scheint die gelegentliche Filmerei schöner Streckenabschnitte auch in Österreich kein Problem zu sein. Aber wer weiß, wann die nächste Antwort kommt und was drin steht.
Vielleicht zum Schluss noch ein Hinweis an den Hofrat: Wenn mal wieder die Auslegung eines Gesetzes aus dem Ruder zu laufen droht, fragen Sie doch einfach unsere Leser …"
*** Zitatende ***
Ist also alles nicht so wie es zuerst geschildert wurde!
Ich zitiere mal der Einfachheit halber:
*** Zitat/Quelle: Tourenfahrer ***
"Schließlich meldet sich noch TF-Leser Thomas Köhler zu Wort, seine Mail beginnt mit den Worten: »Vielleicht hätten Sie vorher recherchieren sollen.« Und dann ein Hinweis auf eine Abhandlung der »ARGE Daten«, der Österreichischen Gesellschaft für Datenschutz, mit der Überschrift: »Mythen und Fakten zur mobilen Videoüberwachung«. Darin wird dann relativ verständlich und nicht minder eindeutig erläutert, was verboten ist und was nicht. Was dort zu lesen steht, entspricht ziemlich genau der Antwort aus Tirol, hier der entscheidende Absatz: »Auch Touristen filmen nicht ständig alles, was um sie herum geschieht, sondern wählen besondere Sehenswürdigkeiten aus, um diese als Erinnerung festzuhalten. Gleiches gilt für Sportler die mittels Helmkamera Aufzeichnungen durchführen. Für diese ist der Weg z. B. zu einer Skipiste ebenfalls uninteressant, es wird lediglich die spannende Abfahrt gefilmt. Bei diesen Arten von Aufnahmen handelt es sich nicht um Videoüberwachungen im Sinne des Gesetzes - das DSG 2000 kommt nicht zur Anwendung.«
So weit, so gut
Soweit der Stand heute. Demnach scheint die gelegentliche Filmerei schöner Streckenabschnitte auch in Österreich kein Problem zu sein. Aber wer weiß, wann die nächste Antwort kommt und was drin steht.
Vielleicht zum Schluss noch ein Hinweis an den Hofrat: Wenn mal wieder die Auslegung eines Gesetzes aus dem Ruder zu laufen droht, fragen Sie doch einfach unsere Leser …"
*** Zitatende ***
Ist also alles nicht so wie es zuerst geschildert wurde!
Ich habe keine Macken ! Das sind Special-Effects !
Und immer schön oben bleiben !
Gruss Hubert
http://www.goldwinger.info
Und immer schön oben bleiben !
Gruss Hubert
http://www.goldwinger.info
-
NorbertZ
- Beiträge: 21
- Registriert: Di 19. Nov 2013, 17:12
- Erstzulassung: 2014
- Km-Stand: 50000
- Modell: DP01
- Erstzulassung der 2. XT1200Z: 0
- Km-Stand der 2. XT1200Z: 0
- Ort: Gänserndorf - Österreich
Re: Achtung filmen vom Motorrad verboten
So sehe ich das auch
- rainer gustav
- Beiträge: 870
- Registriert: Di 4. Okt 2011, 18:48
- Erstzulassung: 2011
- Km-Stand: 175000
- Modell: DP01
- Erstzulassung der 2. XT1200Z: 0
- Km-Stand der 2. XT1200Z: 0
- Ort: Mönchengladbach
Re: Achtung filmen vom Motorrad verboten
Hier ein ausführliches Update zu diesem Thema:
http://www.tourenfahrer.de/artikel/arti ... sterreich/" onclick="window.open(this.href);return false;
http://www.tourenfahrer.de/artikel/arti ... sterreich/" onclick="window.open(this.href);return false;
- Norton
- Beiträge: 1472
- Registriert: Mi 13. Nov 2013, 10:35
- Erstzulassung: 2014
- Km-Stand: 0
- Erstzulassung der 2. XT1200Z: 0
- Km-Stand der 2. XT1200Z: 0
- Ort: Südweststeiermark
Re: Achtung filmen vom Motorrad verboten
Offensichtlich tut sich der Nitschke-Verlag schwer, zuzugeben, daß er nach oberflächlicher Recherche
einfach Blödsinn verzapft hat. Naja, kann man verstehen. Da sich die Wogen ja anscheinend geglättet
haben, hoffe ich, daß dies der letzte Beitrag zum Thema bleibt.
einfach Blödsinn verzapft hat. Naja, kann man verstehen. Da sich die Wogen ja anscheinend geglättet
haben, hoffe ich, daß dies der letzte Beitrag zum Thema bleibt.
Gruß Michael
Victoria Bergmeister...76 andere...Suzuki DR350SE...?
Victoria Bergmeister...76 andere...Suzuki DR350SE...?