Hab ich grade im Netz gefunden..... mal sehen wie das wieder ausufert.
http://www.baden-wuerttemberg.datenschu ... shcams.pdf" onclick="window.open(this.href);return false;
Go Pro und Co!
- Chris
- Beiträge: 199
- Registriert: Mi 16. Mai 2012, 18:32
- Erstzulassung: 2012
- Km-Stand: 102635
- Modell: DP01
- Erstzulassung der 2. XT1200Z: 0
- Km-Stand der 2. XT1200Z: 0
- Ort: Berlin
Re: Go Pro und Co!
haha bei Facebook und Twitter u.s.w das ganze Leben inklusive Foto´s posten und sich dann aufmüpfig zeigen weil sie auf einem Video drauf sind?
Na hallo Datenschutz
Na hallo Datenschutz

lg Chris
- Tequila
- Beiträge: 3729
- Registriert: Mi 7. Sep 2011, 09:13
- Erstzulassung: 2011
- Km-Stand: 18000
- Modell: DP01
- Erstzulassung der 2. XT1200Z: 2024
- Km-Stand der 2. XT1200Z: 0
- Modell der 2. XT1200Z: Anderes
- Ort: Overath
Re: Go Pro und Co!
na und ? Was heißt das jetzt ? Darf ich jetzt die Dashcam laufen lassen oder nicht ?
Was heißt denn "berechtigtes Interesse" ? Ist es ein berechtigtes Interesse, wenn ein Vertreter, der 100.000 km im Jahr fährt, seine Fahrt aufzeichnet um im Falle das Falles den Führerschein zu verteidigen ?
Meiner Meinung nach sollte jeder seine Fahrten aufzeichnen dürfen um sich damit selbst abzusichern.
Mein aktueller Kenntnisstand ist:
- wenn man mit seinen Aufzeichnungen zu Polizei geht um einen anderen anzuschwärzen, weil er zb rechts überholt hat, dann wird das nicht angenommen
- zur eigenen Verteidigung werden Dashcam Aufnahmen vor Gericht allerdings zugelassen
- in Österreich sind die DInger nicht erlaubt
- GoPro oder action cam Aufnahmen sind für den privaten Einsatz erlaubt
ist das noch so richtig ?
Was heißt denn "berechtigtes Interesse" ? Ist es ein berechtigtes Interesse, wenn ein Vertreter, der 100.000 km im Jahr fährt, seine Fahrt aufzeichnet um im Falle das Falles den Führerschein zu verteidigen ?
Meiner Meinung nach sollte jeder seine Fahrten aufzeichnen dürfen um sich damit selbst abzusichern.
Mein aktueller Kenntnisstand ist:
- wenn man mit seinen Aufzeichnungen zu Polizei geht um einen anderen anzuschwärzen, weil er zb rechts überholt hat, dann wird das nicht angenommen
- zur eigenen Verteidigung werden Dashcam Aufnahmen vor Gericht allerdings zugelassen
- in Österreich sind die DInger nicht erlaubt
- GoPro oder action cam Aufnahmen sind für den privaten Einsatz erlaubt
ist das noch so richtig ?
Viele Grüße
Heinz
*nach 13 Jahren XT1200, jetzt eine MT09SP*
Heinz
*nach 13 Jahren XT1200, jetzt eine MT09SP*