...was heißt denn "ohne Zulassung".....??
§ 19 (2) StvZo kennt nur drei Gründe, warum die Zulassung erlischt:
-Änderung des Fahrzeug Typs.....aus PKW wird LKW oder ähnliches.....
- Veränderung des Abgasverhaltens........der Geräuschimmissionen.....also JEDE Änderung...bis das Gegenteil bewiesen ist; wer z.b. seine ECU umcodiert...da erlosch die BE definitiv!!!
- wenn eine wesentliche Änderung am Kfz. dazu führt, dass eine tatsächliche Gefahr entsteht....ob für andere oder einem selber........
Wer nur seinen Kantenschutz vergisst.....der braucht keine Angst haben, dass seine BE erlischt. Wer aber an seiner ECU umcodieren lässt....der hat sie schon verloren.....
Im übrigen ist es immer der Einzelfall, der entscheidet. Und ich bin der Überzeugung, dass wer eine Scheibe der 14 er dSt an einer dST älteren Baujahres anbaut....der braucht kein Erlöschen der BE befürchten, denn ich erkenne beim besten Willen keine neu begründete Gefahr. Immerhin ist die Scheibe bauartgeprüft.....und eine neue Gefahr, die kann ich beim besten Willen nicht erkennen.
Euch einen schönen Tag.
Andy
