.......eine Anzeige, egal ob "Selbstanzeige" oder "normale" Anzeige ist kein Schuldeingeständnis, sondern die Eröffnung eines Ermittlungsverfahrens. Kein Urteil.
Das sich dann aufgrund der Selbstanzeige Folgemaßnahmen nach Prüfung des bekannten Sachverhaltes ergeben, ist ebenfalls kein Indiz für das Vorliegen einer schuldhaft begangenen rechtswidrigen Tat, sondern vielmehr der Versuch, das aufgeworfene Sachverhaltsniveu in eine belastbare Anklageschrift zu verwandeln; oder die Unschuld des Beschuldigten festzustellen. Das ist übrigens der völlig normale Gang in einem Strafverfahren. Und hat bis zu diesem Zeitpunkt nichts damit zu tun, ob jemand schuldig ist oder nicht.
Selbst wenn die STA, als Herrin des Verfahrens, soviel belastbares Material zusammenträgt, was dann zur Eröffnung einer öffentlichen Klage vor einem ordetnlichen Gericht reichen würde, ist die Schuld noch lange nicht geklärt. Das steht dann erst am Ende des Verfahrens an, über diese zu befinden.
Ich erspare Euch und mir, den "normalen" Gang eines Verfahrens hier zu verdeutlichen, nur soviel. Am Ende entscheidet ein ordentliches Gericht über Schuld oder Unschuld. Und sonst niemand!!
Das die Medien mal wieder ein gefundenes Fressen gefunden haben, um wissbegierige und voreilig urteilende Leser zu beglücken, dass ist leider Normalität in unserem Lande geworden. Das macht dieses Land nämlich so arm, dass die Menschen so schnell auf andere zeigen um von sich abzulenken.......oder anderen.
Leider bleibt immer ein fader Beigeschmack, wenn sich die Medien und die Öffentlichkeit wie immer zu einem Urteil ergänzen, selbst, wenn am Ende die Unschuld steht.
Für mich sind dass Automatismen, die ich normalerweise in längst vergangenen Zeiten vermuten würde....
Ich kann nur sagen, wie ich bereits schrieb, armes Deutschland, ob Deiner Einfalt.
Euch einen schönen Tag.
Andy
