Fehlt eine ABE oder ist Sonstiges an einem Fahrzeug nicht in Ordnung, führt das ganz schnell zum Erlöschen der Betriebserlaubnis.
Und dann ist die Frage was passiert, wenn was passiert.
Angenommen, ich fahre einem Motorrad, an einer roten Ampel, hinten drauf, weil ich gepennt habe. Dann habe ich theoretisch zu 100 Prozent Schuld.
Ich sehe aber, dass mein Unfallgegner Veränderungen an seinem Motorrad vorgenommen hat. Ich bestehe also darauf, dass sein Motorrad von einem KFZ Sachverständigen geprüft wird. Dabei stellt sich heraus, es fehlt z.Bsp. eine ABE für eine Lenkererhöhung, was zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führt.
Heißt: Mein Unfallgegner hätte garnicht am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen dürfen. Er hätte überhaupt nicht da sein dürfen, wo er war.
Das führt unweigerlich dazu, dass der Motorradfahrer, dem ich ich hinten drauf gefahren bin, mindestes eine Teilschuld trägt und ich nicht zu 100 Prozent auf dem Unfallschaden sitzen bleibe.
Mal drüber Nachdenken.
Bisherige Mopeds: MZ ETZ 150, Yamaha XJ 550, Yamaha XJR 1300, Honda Varadero SD01
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