Das Verwaltungsgericht München hat am Mittwoch entschieden, dass die Stadt München Diesel-Besitzern zu Recht den Betrieb ihrer Fahrzeuge untersagen darf, wenn das nötige Software-Update nicht aufgespielt wird. Damit wurde die Klage von mehreren Diesel-Besitzern (auschließlich mit Autos des VW-Konzerns) abgewiesen. Der Prozess war eine Art Pilotverfahren und sein Ausgang gilt als richtungsweisend für etwa 100 ähnliche Verfahren, die beim Münchner Verwaltungsgericht anhängig sind. Rechtskräftig ist das Urteikl allerdings nicht, denn die Kammer hat die Berufung zum Verwaltungsgerichtshof zugelassen. Bis dahin dürfen die Schummeldiesel auch ohne Update weiterfahren.
Gruß aus München

Peter