Noch was: Geht ein Bauteil innerhalb der ersten 6 Monate kaputt, kannst Du annehmen, dass es bereits bei Übergabe defekt war. Der Händler müßte Dir das Gegenteil beweisen.....
Nach dieser Frist musst DU beweisen, dass die Batterie schon bei Übergabe defekt war.
Google mal §477 BGB „Beweislastumkehr“
Also du hat genau zwei Möglichkeiten:
Du kaufst die Batterie im Handel und baust sie ein, zahlst deine 129,- SELBER und hast keinen Stress oder Du zwingst den Händler (mit welchem Aufwand auch immer) Dazu, seiner Gewährleistungspflicht nachzukommen.
Und da sind wir wieder bei Bergbiber - frag` dich einfach, was dir deine Nerven und der Stress monetär wert sind.