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...und wech ist der "Hobel"

Verfasst: Mi 1. Mai 2019, 05:04
von SiriusBlack
Gefunden im Tourenfahrer online und mal hier eingestellt.
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Verkehrssünder enteignet
29.04.2019
Das Hamburger Oberlandesgericht hat einem Verkehrssünder sein Motorrad ersatzlos weggenommen. Grundlage dieser Enteignung ist der seit Anfang 2018 gültige Paragraf 315d im Strafgesetzbuch.

Auf der Autobahn 88 km/h schneller erlaubt, in der Ortschaft 129 km/h statt 50 und auf der Landstraße 226 km/h statt 100, dazu noch rechts überholt und durchgezogene Linien überfahren – ein 22-Jähriger Norddeutscher hat auf seinem technisch veränderten Supersportmotorrad sämtliche Register gezogen.

Dafür hat ihm jetzt das Hanseatische Oberlandesgericht den Führerschein entzogen, ihn mit neun Monaten Führerscheinsperre sowie 2600 Euro Geldstrafe belegt. Außerdem wurde sein Motorrad ersatzlos eingezogen, es soll nun versteigert werden.

Grundlage der Enteignung ist der Paragraf 315d im Strafgesetzbuch. Der besagt: »Wer sich im Straßenverkehr als Kraftfahrzeugführer mit nicht angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Zusätzlich können Kraftfahrzeuge eingezogen werden.«

Re: ...und wech ist der "Hobel"

Verfasst: Mi 1. Mai 2019, 05:49
von XT-Stone
Sofern es sich hierbei nicht um einen verspäteten Aprilscherz handelt, kann ich dazu nur sagen,- absolut richtig so!!!!

Re: ...und wech ist der "Hobel"

Verfasst: Mi 1. Mai 2019, 10:04
von Hombre
Ich persönlich halte die Strafe für übertrieben.

Nehmen wir mal an, man bekommt von einem Gewalttäter ein paar aufs Maul und dieser wird dann von der Polizei erwischt, dann wird dieser vermutlich nach Aufnahme seiner Personalien wieder nach Hause gehen können, ohne das er seinen Führerschein, oder Eigentum abgeben muss.

Es ist eben einfacher und ungefährlicher, denen das Geld aus der Tasche zu ziehen, die es haben.

Re: ...und wech ist der "Hobel"

Verfasst: Mi 1. Mai 2019, 10:04
von deXTer
Volle Zustimmung zu der Gerichtsentscheidung.

:klatsch: :klatsch: :klatsch:

Re: ...und wech ist der "Hobel"

Verfasst: Mi 1. Mai 2019, 10:13
von Chris
:klatsch: :klatsch: :klatsch:

Re: ...und wech ist der "Hobel"

Verfasst: Mi 1. Mai 2019, 10:58
von Nissan
Moin...in der Schweiz ist das seit Jahren so, und schon bei weniger Überschreitung. Daher leasen die Schweizer alles was fährt, was denen nicht gehört, kann man nicht beschlagnahmen. Und meine Meinung...wenn einer so überzieht...völlig in Ordnung. Denke 11 Tote Motorradfahrer an Ostern sprechen ja Bände.

Gruß
Frank

Re: ...und wech ist der "Hobel"

Verfasst: Mi 1. Mai 2019, 14:16
von Peter_K
Ich glaube eher an den 1. April als an eine solche Story, schon gar nicht in Deutschland!

Re: ...und wech ist der "Hobel"

Verfasst: Mi 1. Mai 2019, 14:22
von SiriusBlack
Hombre hat geschrieben: Mi 1. Mai 2019, 10:04 Ich persönlich halte die Strafe für übertrieben.

Nehmen wir mal an, man bekommt von einem Gewalttäter ein paar aufs Maul und dieser wird dann von der Polizei erwischt, dann wird dieser vermutlich nach Aufnahme seiner Personalien wieder nach Hause gehen können, ohne das er seinen Führerschein, oder Eigentum abgeben muss.

Es ist eben einfacher und ungefährlicher, denen das Geld aus der Tasche zu ziehen, die es haben.
Völlig falscher Denkansatz, hier wurde vorsätzlich bewusst und willentlich das Motorrad zum übertreten von Gesetzen benutzt.
Und es ist zu vermuten, das er nicht zum ersten Mal derartig durch die Landschaft "geflogen" ist.
Genau solche Leute sorgen dafür das die Vorderer von Fahrverboten für Möppis neue Nahrung bekommen.
Außerdem, was hat das mit Geld aus der Tasche ziehen zu tun? Er wird sich sicherlich anwaltlich vertreten lassen haben bzw. sich
beraten lassen haben und dieser wird ihm wohl dazu geraten haben die Strafe zu akzeptieren.
Spekulation: es könnte auch noch schlimmer kommen, fahrverbot länger als ein jahr, wiedererteilung nur mit mpu, noch ein "paar"
euros obendrauf,oder gar ne strafe zur bewährung etc.p.p.

Re: ...und wech ist der "Hobel"

Verfasst: Mi 1. Mai 2019, 14:25
von Tequila
Ich hab gerade mal den 315d StGB gegoogelt - da steht nichts von Beschlagnahme .....

Re: ...und wech ist der "Hobel"

Verfasst: Mi 1. Mai 2019, 14:57
von dekorolle
Paragraph 315f StGB.