LED Tagfahrlicht.

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Mabu
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Re: LED Tagfahrlicht.

Beitrag von Mabu »

acrosan hat geschrieben:
ja, aber: auch für Motorradfahrer gilt das Gleiche wie für die Autofahrer. Sie dürfen nur eingeschaltet werden bei Sichtweiten unter 50m und dabei gilt dann zusätzlich eine max. erlaubte Geschwindigkeit von 50km/Std. Mal ehrlich, fährst Du unter solchen Bedingungen Motorrad?
@ acrosan

Die Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 Km/h und die Sichtweite von unter 50 m bezieht sich auf die Nebelschlussleuchte.
Grüße aus Düsseldorf
Martin
acrosan

Re: LED Tagfahrlicht.

Beitrag von acrosan »

@Mabu

besten Dank, jetzt habe ich dazugelernt. Also keine 50m und keine 50 km/std.
Jetzt aber konkret:

§ 17 StVO: »Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein« Und, eine erhebliche Blendung anderer Verkehrsteilnehmer - das muß man Niemanden erklären, der selbst auf der Straße unterwegs ist - ist bei Bedingungen, die nicht mindestens o.g. entsprechen, immer gegeben.

Und jetzt wiederhole ich meine Frage : Wer fährt unter solchen Bedingungen Motorrad um sich solche Dinger anbauen zu müssen? Auf der Autobahn z.b., wo ich in starken Regen gerate hilft mir ein zusätzlich angebauter Nebelscheinwerfer nicht weiter. Einziger Bonus: ich werde vom Vordermann früher wahrgenommen, unbestreitbar.

Ausgangspunkt war doch die Frage, wie könnte ich das (relativ) schlechte Licht der XT verbessern um selbst besser zu sehen und wenn möglich, dabei gleichzeitig auch noch ein "Loch" zu füllen. Dabei sollte jetzt klar sein : legal jedenfalls nicht durch den Anbau zusätzlicher (Nebel)-Scheinwerfer.
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Mabu
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Re: LED Tagfahrlicht.

Beitrag von Mabu »

@ acrosan
acrosan hat geschrieben:.... legal jedenfalls nicht durch den Anbau zusätzlicher (Nebel)-Scheinwerfer.
Da muß ich dir rechtgeben.

@ tenerolli
tenerolli hat geschrieben: Ich verstehe den Sinn dieser LED Tagfahrleuchte nicht.
... Warum also nicht ein paar Nebelscheinwerfer?
Sie bringen in der Randausleuchtung etwas ...
LG
Olli
Da bin ich auch der Meinung das das die besser Lösung ist.
Grüße aus Düsseldorf
Martin
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Varaderokalle
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Re: LED Tagfahrlicht.

Beitrag von Varaderokalle »

acrosan hat geschrieben:

§ 17 StVO: »Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein« Und, eine erhebliche Blendung anderer Verkehrsteilnehmer - das muß man Niemanden erklären, der selbst auf der Straße unterwegs ist - ist bei Bedingungen, die nicht mindestens o.g. entsprechen, immer gegeben.

Ausgangspunkt war doch die Frage, wie könnte ich das (relativ) schlechte Licht der XT verbessern um selbst besser zu sehen und wenn möglich, dabei gleichzeitig auch noch ein "Loch" zu füllen. Dabei sollte jetzt klar sein : legal jedenfalls nicht durch den Anbau zusätzlicher (Nebel)-Scheinwerfer.
ich meine mal irgendwo gelesen zu haben dass nicht alle Zusatzscheinwerfer die man so ans Mopped schraubt als Nebellampen deklariert sind sondern als "Zusatzlampen". Diese dürfen dann entgegen der Nebellampen ja auch zusammen mit Fernlich leuchten.
Aber ich will da nix beschwören!!!!

Ich sehe immer öfter Moppeds mit der Statur unserer :xt12: , die senkrecht an der Innenkante der Verkleidung LED-leisten montiert haben.
Das sah nichtmal schlecht aus und fiel in jedem Fall auf.
Kennt jemand die Leuchten die man dort montieren kann? Sind das Universal-Tagfahrleuchten?
Mir ist's eigentlich egal ob das erlaubt ist oder nicht, denn lieber werde ich früh wahrgenommen, als Knöllchenkonform unterwegs zu sein und übersehen zu werden.
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rubbergum
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Re: LED Tagfahrlicht.

Beitrag von rubbergum »

Varaderokalle hat geschrieben:.. Kennt jemand die Leuchten die man dort montieren kann? Sind das Universal-Tagfahrleuchten?
Mir ist's eigentlich egal ob das erlaubt ist oder nicht, denn lieber werde ich früh wahrgenommen, als Knöllchenkonform unterwegs zu sein und übersehen zu werden.
Wenn's dir egal ist, probier diese von Louis.
Davon hatte ich an der V-Strom 3 nebeneinander unter den Hauptscheinwerfern. Gab ein schönes Gesamtbild, blendete nicht und man wurde aber deutlich besser erkannt. Waren in der Intensität etwas schwächer als gutes TFL.

LG, rubbergum
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Re: LED Tagfahrlicht.

Beitrag von rubbergum »

Hier mal ein Bild davon:
Lass dich nicht von der Leuchtkraft täuschen. Die Blende der Kamera hat da dichtgemacht. In natura sind natürlich sowohl Scheinwerfer als auch LED stärker. Auch kommen aus der Entfernung dann die einzelnen Punktquellen der LEDs nicht so stark hervor.
LG, rubbergum
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Re: LED Tagfahrlicht.

Beitrag von Varaderokalle »

Stimmt, die sehen schonmal ganz nett aus. Die die ich gesehen habe waren allerdings laenger und richtig richtig hell.
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Re: LED Tagfahrlicht.

Beitrag von wolfei »

Ich geb mal auch meinen Senf äh mein Bild dazu:
LED Tagfahrlicht (nicht gedimmt) in freier Wildbahn
Details siehe http://xt1200z-forum.de/viewtopic.php?f=16&t=379" onclick="window.open(this.href);return false;
IMG_2891det.jpg
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Re: LED Tagfahrlicht.

Beitrag von Varaderokalle »

wenn schon ohne ABE oder wegen der STVZO ohne Genehmigung rumfahren, dann richtig ;-)

Habe diese kleinen (35mm Durchmesser) LED Lampen bei Ebay UK entdeckt.
Könnte nett aussehen....
LED-UK.jpg
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led_uk3.jpg
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Re: LED Tagfahrlicht.

Beitrag von Fun-biker »

Wer sagt denn das Nebel/ Zusatzscheinwerfer nicht STVZO konform sind.
Scheinwerfer (§§ 49a -54 StVZo // 93/92 EWG): Zusatzscheinwerfer sind TÜV-frei brauchen keine ABE und müssen nicht eingetragen werden. Auf dem Scheinwerferglas muß eine "E-Nummer" vorhanden sein.

Nebelscheinwerfer: Nebelscheinwerfer dürfen maximal in Höhe der Hauptscheinwerfer angebracht sein. Auch ein Anbau an die Sturzbügel ist zulässig.
Man unterscheidet nach der Zulassung des Fahrzeugs:
Nach EG-Recht:
Es sind max. 2 Nebelscheinwerfer zulässig. Sie müssen symetrisch zur Fahrzeuglängstachse angebracht sein.
Nach deutschen Recht: Es ist max. ein Nebelscheinwerfer zulässig. Er darf max. 250mm von der Fahrzeugmittelachse entfernt montiert werden.

Als auf dem Glas der Scheinwerfer muss eine E Kennzeichnung mit entsprechender Nummer sein, dann solte auch der TÜV sein OK dazu geben.
Gruß
Volker
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