Seite 1 von 5
Polizeikontrolle
Verfasst: Do 24. Mai 2018, 21:28
von gasrico
Moin aus dem Norden,
heute war ich mit meiner dicken in der Nähe von Lüneburg unterwegs,so mir nix dir nix steht da ein Uniformierter auf der Strasse und winkte mich freundlich zur Seite,Allgemeine Verkehrskontrolle,Papiere gezeigt,so weit alles gut,bis auf meinen Scheibenversteller von Touratech,der gefiel dem guten Mann nicht und er wollte ne ABE sehen sonst Stress.
Ich war erschrocken ,dachte das interessiert die Männer in Uniform nicht.
Brauch ich so einen Zettel?
Gruß Enrico
Re: Polizeikontrolle
Verfasst: Do 24. Mai 2018, 22:06
von Caschi1967
Moin, der Scheibenversteller ist ein Anbauteil, gleichzusetzen mit Koffern, Kofferträger usw.
So lange eine zugelassene Scheibe, ob original oder aus dem Zubehörmarkt, auf der Verstellung verbaut wird, diese Scheibe dazu keinerlei Veränderungen in Form von zusätzlichen Bohrungen oder in deren Abmessungen erhält, ist m.W. keine Eintragung oder sonst der Gleichen notwendig.
Gruss Carsten
Re: Polizeikontrolle
Verfasst: Do 24. Mai 2018, 22:16
von Caschi1967
Besseres Beispiel: Zusatzlampen brauchen eine E-NR...der Lampenhalter hingegen braucht nix
Re: Polizeikontrolle
Verfasst: Do 24. Mai 2018, 22:17
von gasrico
Hallo Carsten ,der Beamte erklärte mir das der Versteller eine Veränderung der Aerodynamik darstellt und deshalb ABE oder Teilegutachten brauch,Scheibe ist die Orginale
Re: Polizeikontrolle
Verfasst: Do 24. Mai 2018, 22:38
von xte1200zet
Setz dich doch mal Touratech in Verbindung und schilder doch mal dein Problem.
Re: Polizeikontrolle
Verfasst: Fr 25. Mai 2018, 06:52
von Traveler
Und dann?
Touratech schickt ihm eine Bescheinigung darüber, dass man keine ABE mitführen muss
Der Schutzmann hat einfach keine Ahnung von solchen Sachen. Sollte ein Verwarngeld angeboten werden, ablehnen und Bußgeldbescheid abwarten. Wenn dieser kommt, Einspruch mit der Begründung, dass keine ABE erforderlich ist, einlegen. Der Nachweis, dass dem doch so ist muss von der Behörde erbracht werden. Kann sie nicht. Fertig!
Guido
Re: Polizeikontrolle
Verfasst: Fr 25. Mai 2018, 08:01
von volkerr
gasrico hat geschrieben: Do 24. Mai 2018, 22:17
Hallo Carsten ,der Beamte erklärte mir das der Versteller eine Veränderung der Aerodynamik darstellt und deshalb ABE oder Teilegutachten brauch,Scheibe ist die Orginale
Hallo Enrico
Wie ist denn der „Fall“ ausgegangen ?
Hast Du eine Verwarnung bekommen oder nur eine Ermahnung !
Durftest Du weiterfahren ?!
Gruß
Volker
Re: Polizeikontrolle
Verfasst: Fr 25. Mai 2018, 09:48
von Tequila
Caschi1967 hat geschrieben: Do 24. Mai 2018, 22:16
Besseres Beispiel: Zusatzlampen brauchen eine E-NR...der Lampenhalter hingegen braucht nix
Dann könnte man auch die Fußrasten verlegen, sofern man die originalen Fußrasten verwendet ?
Schwieriges Thema und ich bin wirklich gespannt, wie das ausgeht.
Re: Polizeikontrolle
Verfasst: Fr 25. Mai 2018, 11:22
von Caschi1967
Also Touratech ist, denke ich, eine gute Wahl...die können dir nämlich erklären warum das nicht notwendig ist (und die entsprechenden Paragrafen dazu). Schließlich ist jeder deutsche Anbieter inzwischen dazu verdonnert, Teile - die nicht für den Straßenverkehr zugelassen sind - zu kennzeichnen.
Oder beim TüV einfach mal nachfragen...die sind eigentlich immer auskunftsfreudig.
Ich gehe davon aus, das das Teil als "Befestigung" gilt (Scheibe vs Rahmen). Für Befestigungen braucht es keine Nachweise, sie müssen allerdings zwei Kriterien erfüllen: keine scharfen Kanten und ausreichende Festigkeit. Die ausreichende Festigkeit ist dadurch gegeben, das hier zwei Plastikteile mit einem Stück Metal verbunden wird - die Festigkeit der Befestigung ist also von Haus aus höher als der beiden Teile die verbunden werden.
(@ Tequila: und darum braucht eine Rastenvorverlegung ein Festigkeitsgutachten, da sie mindestens so fest sein muss wie die Rasten.
Eine ausreichende Festigkeit der Lampenhalter ist gegeben wenn sie sich nicht während der Fahrt verdrehen - sonst dürften Louis und Co ihre (teilweise) Plastikklemmblöcke gar nicht verkaufen.
Spasseshalber habe ich mal meinen Halter von der DP04 abgeschraubt ....kein Stempel oder andere Kennzeichnung vorhanden
Gruss Carsten
Re: Polizeikontrolle
Verfasst: Fr 25. Mai 2018, 12:16
von Franki
also, hier steht nichts von ABE, Eintragung erforderlich oder Betrieb auf öffentlichen Straßen in D nicht erlaubt

:
https://shop.touratech.de/spoiler-fuer- ... ports.html