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Re: WICHTIGE ÄNDERUNG StVZO ab 2018 für Motorräder

Verfasst: Do 4. Feb 2021, 20:15
von doppelklick
Helmut hat geschrieben: Do 4. Feb 2021, 19:14
doppelklick hat geschrieben: Do 4. Feb 2021, 17:58

Sagt ein Kessewärter der beim TüV seine Prüfung abgelegt hat. ;)
:denker: War da auch Yoda aktiv? :engel:
Nein, das waren nur Sparmaßnahmen. Meine Tastatur :computer: hat nicht mehr so viele l.
Muss erst wieder welche nachfüllen. :oops:

Re: WICHTIGE ÄNDERUNG StVZO ab 2018 für Motorräder

Verfasst: Do 4. Feb 2021, 21:37
von meine dicke
lllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllll

Nimm Dir ein paar, ich habe noch genug davon.

Grüssle ausm Badischen
Rainer alias meine dicke

Re: WICHTIGE ÄNDERUNG StVZO ab 2018 für Motorräder

Verfasst: Fr 5. Feb 2021, 06:47
von doppelklick
meine dicke hat geschrieben: Do 4. Feb 2021, 21:37 lllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllll

Nimm Dir ein paar, ich habe noch genug davon.

Grüssle ausm Badischen
Rainer alias meine dicke
Danke Rainer,

jetzt konnte ich auch das l im Kesselwärter im ursprünglichen Beitrag einfügen ;)

Thomas

Re: WICHTIGE ÄNDERUNG StVZO ab 2018 für Motorräder

Verfasst: So 7. Feb 2021, 09:50
von meine dicke
Moin @ Trigger

ins schöne Heidelberg.
Na was sagte der GTÜ zur Eintragung Deines Bias-Belt-Reifens und zum niedrigeren Geschwindigkeitsindex mit km/h-Schild im Blickfeld?

Du weißt ja, auch mich interessiert das brennend. Und wenn´s denn positiv ausgegangen ist, würde mich auch die Prüfstation und der Name des Prüfers interessieren, denn den würde ich dann auch mal besuchen.

Oder hast Du gar ein allgemein gültiges Gutachten für ne DP04 / DP07 bekommen?


Grüssle ausm Badischen
Rainer alias meine dicke

Re: WICHTIGE ÄNDERUNG StVZO ab 2018 für Motorräder

Verfasst: So 7. Feb 2021, 10:10
von Yeti
doppelklick hat geschrieben: Do 4. Feb 2021, 17:58 Dampfkessel-Revisions-Vereins – so der ursprüngliche Name

bzw. Dampfkessel-Überwachungs-Verein, ist doch auch logisch, denn daraus entstand TÜV , oder hab ich da was übersehen :?: ;)
Moin, Yeti.

Re: WICHTIGE ÄNDERUNG StVZO ab 2018 für Motorräder

Verfasst: So 7. Feb 2021, 17:10
von Emil512
Ja, Trigger, wie war denn nun gestern Dein Besuch bei GTÜ/TÜV (ich glaube ja, das Ergebnis zu kennen...)???
Gefahren bist ja heute auch....

Lieben Gruß

Emil

Re: WICHTIGE ÄNDERUNG StVZO ab 2018 für Motorräder

Verfasst: Mo 8. Feb 2021, 08:35
von Trigger
Emil512 hat geschrieben: So 7. Feb 2021, 17:10 Ja, Trigger, wie war denn nun gestern Dein Besuch bei GTÜ/TÜV (ich glaube ja, das Ergebnis zu kennen...)???
Gefahren bist ja heute auch....

Lieben Gruß

Emil
War bisher nicht am PC und es ist doch ein bissl was zum Tippen.
Es war sagen wir mal so nicht befriedigend und etwas lächerlich.
Begonnen habe Ich den Tag bei GTÜ wo wir ca. 2 Stunden versucht haben zu ermitteln wie und was.
Am Ende hat er mir dann Unterlagen gezeigt in denen für den Prüfer ersichtlich war, dass Ich den Reifen (AX41) mit meiner DP07 fahren darf, unter der Auflage :"Aufkleber im Sichtfeld" und DOT bis 56/19.
Sobald der AX41 ein Produktionsdatum von 2020 hat, ist es nicht mehr zulässig und Bedarf einer Eintragung, welche die GTÜ wegen Hoheitsrecht nicht machen darf.
Da er mir so dann nicht mehr weiter helfen konnte, außer mir zu sagen das mein aktueller Satz durch mitführen der Bescheinigung und mit Aufkleber so aktuell zu fahren ist, habe Ich mich dann auf den Weg zu den Kesseljungs gemacht.
Mit meinem ganzen Papierkrieg dort erklärt worum es mir geht, das "B" in die Papiere zu bekommen.
Kurzum standen am Ende 4 Prüfer vor mir haben diskutiert und festgestellt, dass Sie keine Ahnung haben wie oder was genau Sie bei einer Einzelabnahme dann überhaupt eintragen würden oder müssten, da auch für den TÜV die Unbedenklichkeitsbescheinigung mit erfüllen der Auflagen " Aufkleber im Sichtfeld" zählen würde.
Bei meinem Hinweis auf die DOT Geschichte von der GTÜ war noch mehr Verwirrung in den Gesichtern.
Ich bin stand heute der einzige der jemals mit dem Thema beim TÜV Heidelberg vorstellig geworden ist.
Mein Motorrad und die Reifen wurde lange zusammen mit den Papieren begutachtet und viel im PC rumgesucht.
Mit der Aussage, dass Ich unabhängig vom DOT mit der Bescheinigung jederzeit beim TÜV vorstellig werden könne und so auch mein TÜV erneuert werden würde, habe Ich mich nicht wirklich zufrieden gegeben.
Ist zwar nett bringt mir aber nix wenn mich ein fachkundiger Polizist in Deutschland kontrolliert, oder ein Unfall passiert und die Versicherung maunzt.
Hier habe Ich dann ebenfalls 2,5 Stunden verbracht mit netterweise viel Kaffee und am Ende rauchenden Köpfen bei den Prüfern.
Eine Eintragung habe ich daher stand heute nicht, da der TÜV höchst selbst keine Ahnung hat wie er das eintragen soll, weil eben die Felgen gleich bleiben, die Größe bleibt, selbst der Luftdruck bleibt.
Für das "B" habe ich laut TÜV ja die Bescheinigung und wie oben schon genannt, wüsste dort keiner wie man lediglich eine andere, vom Reifenhersteller geprüfte und dadurch unbedenkliche Bauart, einzeln abnimmt und einträgt.
Die Jungs haben sich alle unterlagen kopiert und haben es an die Hauptverwaltung von TÜV Süd an die dort zuständigen Spezis weitergeleitet.
Mit dem Hinweis dass Sie mir umgehend Bescheid geben werden, aber auch dort wahrscheinlich keine Lösung für die Regelung und die damit eigentlich notwendige Eintragung gefunden werden wird.
Empfehlung vom TÜV einfach das DIN A4 von Bridgestone mitführen und den Reifen fahren.................................................... :hirn:
Auf meine Frage ob Ich zumindest dafür einen schrieb vom TÜV haben kann, wo genau das so drin steht, wurde in der Runde gelacht :lol:
Bis auf knapp 5 Stunden verschwendete Lebenszeit und einen netten Plausch mit insgesamt 6 Prüfern von zwei Organisationen bin Ich stand heute keinen Schritt weiter :lol: :daumen:

Re: WICHTIGE ÄNDERUNG StVZO ab 2018 für Motorräder

Verfasst: Mo 8. Feb 2021, 09:18
von Mr.L
Ich war ja auch beim TÜV und habe dort im September 2020 vorgessprochen.
Der Motorradspezialist hat nur gesagt, passte der Speedindex oder nicht.
Er wollte kein wenn und aber.
Bei NEIN dürfen sie nicht gefahren werden.
Habe gesagt ich habe eine Unbedenklichkeitsbescheinigung zur Nutzung vom Reifenhersteller, lediglich der Speedindex ist abweichend und ich würde das was in der Bescheinigumng steht gerne in den Papieren haben.
Zurück auf Anfang, passt der Speedindex JA/ NEIN

Ich habe es dann gelassen und die Zeit sinnvoller genutzt.
HU bei der DEKRA war ja dann kein Problem.

Wenn ich ganz ganz viel gute Laune und genau darauf Bock habe, starte ich den nächsten Versuch.

Grüsse basti

Re: WICHTIGE ÄNDERUNG StVZO ab 2018 für Motorräder

Verfasst: Mo 8. Feb 2021, 09:21
von Derhai
Die Geschichte ist ja echt ein Hammer!

Vielen Dank für deinen ausführlichen Bericht und halte uns bitte auf dem Laufenden!

Re: WICHTIGE ÄNDERUNG StVZO ab 2018 für Motorräder

Verfasst: Mo 8. Feb 2021, 09:34
von Helmut
Ehrlich gesagt, der Reifen wäre für mich Geschichte. Wenn der Reifenhersteller es nicht hinkriegt eine vernünftige Betriebserlaubnis bereitzustellen, weg damit. Für den Bahai ist mir meine verbleibende Lebenszeit einfach zu schade.......