Also ich habe hierzu meinen Käse schon früher beigetragen und das noch dazu durch das Ministerium bestätigen lassen.
Wenn ihr mehr wissen wollt oder gar könnt, eure Sache.
Grüssle ausm Badischen
Rainer alias meine dicke
PS: Ich war übrigens mal im aktiven Dienst amtlich anerkannter Sachverständiger für den Kraftfahrzeugverkehr (aaS) und habe genügend Gutachten nach §19(2) und §21 StVZO verfasst.
WICHTIGE ÄNDERUNG StVZO ab 2018 für Motorräder
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Re: WICHTIGE ÄNDERUNG StVZO ab 2018 für Motorräder
VDT 2010,11,12,13,14,15,16,17,18,19,[20],[21],22,23,24
VIM 2014,15,16,17,18,19,[20],[21],22,23, 24 (ORGA)
HiFaKo 2019 Tagesgast
Km ab 2010: CBF600 10.000; Varadero 100.000; ST ab 11/16 >= 140.000
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Re: WICHTIGE ÄNDERUNG StVZO ab 2018 für Motorräder
Heißt ja nicht, dass man den Versuch nicht unternehmen kann Da für Fragen und Sprechen keine kosten anfallen ist es ja nur der persönliche Zeitaufwand und der des Prüfers der sich schlau machtmeine dicke hat geschrieben: ↑Mi 3. Feb 2021, 19:30 Also ich habe hierzu meinen Käse schon früher beigetragen und das noch dazu durch das Ministerium bestätigen lassen.
Wenn ihr mehr wissen wollt oder gar könnt, eure Sache.
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PS: Ich war übrigens mal im aktiven Dienst amtlich anerkannter Sachverständiger für den Kraftfahrzeugverkehr (aaS) und habe genügend Gutachten nach §19(2) und §21 StVZO verfasst.
Wenn Ich es schaffe das in meinem Schein ein 150/70B 17M/C 69Q und ein 110/80B 19M/C 59Q steht ist das Thema für mich erledigt
Wie gesagt Ich werde berichten
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Re: WICHTIGE ÄNDERUNG StVZO ab 2018 für Motorräder
Nein @ Trigger,
das wollt ich damit nicht sagen.
Ich hoffe, dass Du Erfolg hast bei Deinem Vorstoß/Versuch.
Ich fahre auch (noch) den alten Heidenau, nur der geht mir langsam aus und ich würde ihn gerne weiterfahren.
Darum habe ich mich darum auch bemüht. Siehe andere Freds hier im Forum.
Und es ist wie immer im Leben, Du mußt nur den Richtigen finden, der Dir das so abnimmt.
(Wie beim Autoverkauf, es steht jeden Tag einer auf. Du mußt ihn nur finden.)
Also mach nur, es ist für uns alle nur von Vorteil, wenn Du Erfolg hast.
Ich drücke Dir, mir und uns allen die Daumen.
Grüssle ausm Badischen
Rainer alias meine dicke
PS: Und was jeder bis dahin oder bei eventuell keinem Erfolg Deines Vorstoßes selbst macht, ist wie schon oft gesagt, jedem sein eigenes Bier
das wollt ich damit nicht sagen.
Ich hoffe, dass Du Erfolg hast bei Deinem Vorstoß/Versuch.
Ich fahre auch (noch) den alten Heidenau, nur der geht mir langsam aus und ich würde ihn gerne weiterfahren.
Darum habe ich mich darum auch bemüht. Siehe andere Freds hier im Forum.
Und es ist wie immer im Leben, Du mußt nur den Richtigen finden, der Dir das so abnimmt.
(Wie beim Autoverkauf, es steht jeden Tag einer auf. Du mußt ihn nur finden.)
Also mach nur, es ist für uns alle nur von Vorteil, wenn Du Erfolg hast.
Ich drücke Dir, mir und uns allen die Daumen.
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PS: Und was jeder bis dahin oder bei eventuell keinem Erfolg Deines Vorstoßes selbst macht, ist wie schon oft gesagt, jedem sein eigenes Bier
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Re: WICHTIGE ÄNDERUNG StVZO ab 2018 für Motorräder
So, es ist vollbracht. Leider hat der Rainer recht es geht nur mit Eintragung! Ich hatte das befürchtet, aber insgeheim gehofft es gäbe einen besseren Weg. Mein Spezi bei der DEKRA musste das jetzt auch zugeben! Grund für seine Fehleinschätzung ist unter anderem, dass bei der DEKRA im System von Heidenau eine Typengenehmigung hinterlegt ist, weshalb man von falschen Voraussetzungen ausgegangen war. Letztendlich muss ich mich geschlagen geben und die bittere Pille schlucken. Ich denke nun kann man den Fred endgültig closen und sich auf besseres Wetter vorbereiten.
Trotzdem möchte ich noch mal erwähnen, und das ist ja der Grund, warum Leute wie ich unsicher sind folgende lustige Sachen nicht geregelt sind:
Abschließend fassen wir mal zusammen:
M&S in im Schein eingetragener Größe nur wenn:
A: der Geschwindigkeitsindex des Reifen zur V/max des Moppeds passt
B: der Reifen nicht älter als DOT2017 ist, Freigabe Hersteller ist mitzuführen und Aufkleber im Sichtbereich mit V/max des Reifen
C: Der Reifen kann eingetragen werden, solange Freigabe des Herstellers vorhanden, und Aufkleber im Sichtbereich mit V/max des Reifen (Kosten ca. ~150 € TÜV, ~50 € Zulassungsstelle)
Das ganze auch nur noch bis 2024, dann kommt wieder alles anders.
Hab ich was vergessen, schreit mich an!
Mit Reifen bin ich jetzt erst mal durch. Gruß Willi
Trotzdem möchte ich noch mal erwähnen, und das ist ja der Grund, warum Leute wie ich unsicher sind folgende lustige Sachen nicht geregelt sind:
Quelle:https://www.mopedreifen.de/Die neuen Gesetzesänderungen widersprechen teilweise bestehenden europäischen Vorschriften.
Hinzu kommt, dass weiterhin Fahrzeuge (BMW R1200GS LC, KTM 1290 Adventure, Honda Africa Twin
CRF1000L, …) mit M+S-Reifen homologiert werden und diese explizit in den COC-Papieren vermerkt sind.
Abschließend fassen wir mal zusammen:
M&S in im Schein eingetragener Größe nur wenn:
A: der Geschwindigkeitsindex des Reifen zur V/max des Moppeds passt
B: der Reifen nicht älter als DOT2017 ist, Freigabe Hersteller ist mitzuführen und Aufkleber im Sichtbereich mit V/max des Reifen
C: Der Reifen kann eingetragen werden, solange Freigabe des Herstellers vorhanden, und Aufkleber im Sichtbereich mit V/max des Reifen (Kosten ca. ~150 € TÜV, ~50 € Zulassungsstelle)
Das ganze auch nur noch bis 2024, dann kommt wieder alles anders.
Hab ich was vergessen, schreit mich an!
Mit Reifen bin ich jetzt erst mal durch. Gruß Willi
Puch X 30, Suzuki Rm 80, KTM50 RSL, DT80LC2, DT175 MX, Z200A, CB250E, XL600R, cr 500, GSX-R 1100, XLH 1000, XTZ660, R1150GS, XTZ750, XT1200Z
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Re: WICHTIGE ÄNDERUNG StVZO ab 2018 für Motorräder
Heidenau weist auf seiner Homepage bei der Reifensuche und auf der Bescheinigung über Alternativbereifung für die XT 12 ausdrücklich und unmissverständlich darauf hin, dass der Reifen zwingend einzutragen ist:Mr.L hat geschrieben: ↑Mi 3. Feb 2021, 09:42 Die Monopolstellung des TÜV im West und der DEKRA im Ost ist meines Wissens Vergangenheit.
Erik Petres ist mit dem Heidenau zum Himalaya.
Macht euch nicht immer so ein Kopp.
Hat der Hersteller den Reifen auf der XT getestet und in dort für "fahrbar" befunden, dann gibt´s vom Hersteller eine passende Bescheinigung die die unbedenkkliche Nutzung des Reifen auf der XT bestätigt.
https://de.reifenwerk-heidenau.com/docu ... 52045H.pdf
Gruß,
Horst
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Re: WICHTIGE ÄNDERUNG StVZO ab 2018 für Motorräder
Das stimmt, aber die Mädels von der DEKRA haben eben auch eine EG Nummer gesehen, und außerhalb DE geht das ja ohne Eintragung. Und dann kam das mit EG Mopped, EG Reifen.....Heidenau weist auf seiner Homepage bei der Reifensuche und auf der Bescheinigung über Alternativbereifung für die XT 12 ausdrücklich und unmissverständlich darauf hin, dass der Reifen zwingend einzutragen ist:
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Re: WICHTIGE ÄNDERUNG StVZO ab 2018 für Motorräder
Die haben da echt schön was angerichtet....
Eigentlich wäre es ja lustig, dass die Jungs vom Dampfkesselprüfverein selber nicht durchblicken, wenn es nicht so tragisch wäre....
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Re: WICHTIGE ÄNDERUNG StVZO ab 2018 für Motorräder
Gruß,
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Re: WICHTIGE ÄNDERUNG StVZO ab 2018 für Motorräder
Das war der Ursprüngliche Name:
Dampfkessel-Revisions-Vereins – so der ursprüngliche Name
Siehe Wikipedia
Sagt ein Kesselwärter der beim TüV seine Prüfung abgelegt hat.
‹(•¿•)› Wer lesen kann ist klar im Vorteil! ‹(•¿•)›
<--- Dieser Beitrag gibt lediglich die persönliche Meinung des Verfasser wieder. --->
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- Helmut
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- Modell der 2. XT1200Z: Anderes
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Re: WICHTIGE ÄNDERUNG StVZO ab 2018 für Motorräder
War da auch Yoda aktiv?doppelklick hat geschrieben: ↑Do 4. Feb 2021, 17:58
Sagt ein Kessewärter der beim TüV seine Prüfung abgelegt hat.
Meine Moppeds:
Hondas CB 500f>CB 400N>CB 750f>CB 900f>VFR 750f>
Yamahas FZS 1000>XT 1200(DP01)>MT 09 Tracer>XT 1200ZE(DP04)>Tracer 900 GT
BMW R 1250 GS
Gruß Helmut
Hondas CB 500f>CB 400N>CB 750f>CB 900f>VFR 750f>
Yamahas FZS 1000>XT 1200(DP01)>MT 09 Tracer>XT 1200ZE(DP04)>Tracer 900 GT
BMW R 1250 GS
Gruß Helmut