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Immerhin war das keiner von uns...

Verfasst: Di 30. Jun 2015, 08:55
von doppelklick

Re: Immerhin war das keiner von uns...

Verfasst: Di 30. Jun 2015, 09:04
von Zörnie
Naja, war schon arg schnell. Aber den Motorradfahrer erwartet keinerlei Strafe, denn lt. Pressemeldung gibt es nur ein Foto vom Kennzeichen und keine Belege, wer gefahren ist. Damit bekommt der Fahrzeughalter wohl höchstens die Auflage, ein Fahrtenbuch zu führen.

Re: Immerhin war das keiner von uns...

Verfasst: Di 30. Jun 2015, 16:52
von Stevee
Zörnie hat geschrieben:Naja, war schon arg schnell. Aber den Motorradfahrer erwartet keinerlei Strafe, denn lt. Pressemeldung gibt es nur ein Foto vom Kennzeichen und keine Belege, wer gefahren ist. Damit bekommt der Fahrzeughalter wohl höchstens die Auflage, ein Fahrtenbuch zu führen.
Soviel ich weiss muss der Halter dann haften als wäre er gefahren, nix "nur Fahrtenbuch" :denker:
Wenns wirklich so wäre geil, dann könnte ich mit meiner Duc und dunklem Visier auch so schnell fahren, ich wars ja nicht weil nicht erkennbar auf dem Bild :klatsch:

Re: Immerhin war das keiner von uns...

Verfasst: Di 30. Jun 2015, 17:13
von Zörnie
Stevee hat geschrieben:Soviel ich weiss muss der Halter dann haften als wäre er gefahren, nix "nur Fahrtenbuch" :denker:
Wenns wirklich so wäre geil, dann könnte ich mit meiner Duc und dunklem Visier auch so schnell fahren, ich wars ja nicht weil nicht erkennbar auf dem Bild :klatsch:
Halterhaftung haben wir in Deutschland, anders als unsere alpenländischen Nachbarn zum Beispiel, nicht. Kann der tatsächliche Fahrer nicht ermittelt werden, gibt es keine Strafe. Bei der Ermittlung des Fahrers kann es aber auch passieren, dass die Beamten bei groben Verstößen vor der Tür des Halters stehen und mal seine Motorradbekleidung mit den Fotos von der Verkehrsüberwachung abgleichen wollen.
Und täusche dich nicht mit dem dunklen Visier. Mit modernen Cameras dringt man dort auch durch.

Re: Immerhin war das keiner von uns...

Verfasst: Di 30. Jun 2015, 19:16
von Reko
Dunkles Visier bringt nichts :( hab ich auch schon mal probiert. Das Gesicht war sehr gut zu erkennen.
Das wäre dann wohl nicht der erste bei dem die Polizei die Wohnung stürmt. Es ging doch schon mal so ein Fall durch die Presse.

Re: Immerhin war das keiner von uns...

Verfasst: Di 30. Jun 2015, 22:41
von Stevee
ok dann ein holzvisier :lol:
jetzt mal im ernst, wenn mein Gesicht nicht zu erkennen ist, bin ich als Halter trotzdem dran.
Eben nix mit nur Fahrtenbuch, richtig? :winken:

Re: Immerhin war das keiner von uns...

Verfasst: Di 30. Jun 2015, 23:24
von Zörnie
Stevee hat geschrieben:jetzt mal im ernst, wenn mein Gesicht nicht zu erkennen ist, bin ich als Halter trotzdem dran.
Eben nix mit nur Fahrtenbuch, richtig? :winken:
Nochmal für dich zum Mitschreiben und ich tippe auch ganz langsam, damit du es verstehst: In Deutschland gibt es bei Geschwindigkeitsverstößen KEINE Haftung des Fahrzeughalters. Kann der tatsächliche Fahrer nicht ermittelt werden, kann den Halter des betreffenden Kfz bei schwerwiegenderen Verstößen nur das Führen eines Fahrtenbuchs auferlegt werden.

Re: Immerhin war das keiner von uns...

Verfasst: Mi 1. Jul 2015, 12:47
von Stevee
hoppala Zörnie

danke für deine Intelligenz. :winken:

Re: Immerhin war das keiner von uns...

Verfasst: Mi 1. Jul 2015, 12:59
von Zörnie
Stevee hat geschrieben:hoppala Zörnie

danke für deine Intelligenz. :winken:
Intelligenz ist überbewertet ;) Beim Thema geblitzt werden und zahlen müssen oder nicht sind das tlw. Erfahrungen.

Hier zum Thema auch mal etwas Lesestoff aus professioneller juristischer Feder: http://www.kanzlei-hoenig.de/specials/j ... hrtenbuch/