Jep mit den 5tsd. haste recht!
Ja dann lassen wir es auch damit gut sein.
Wie gesagt, Kausalität muss gegeben sein und da gibt es auch keine Tricks und Kniffe, denn entweder es ist versichert oder nicht.
Betriebshaftpflicht ist aber wiederum ein anderer Bereich (nicht Kfz) der wiederum auch anders behandelt und gesehen wird.
FAZIT: Du hast auf jeden Fall recht, dass es immer besser ist STVZO- Konform in Sachen Krad, Kfz, etc. zu bleiben
Linke zum Gruß
Eigenbau
- haisaida
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Re: Eigenbau
Es greetz DA HAISAIDA
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Re: Eigenbau
zit.: ... wenn ich da z. B. einen Kantenschutz "abknibbel", mit dem die ABE erlischt, ist das Vorsatz....
Der Vorsatz muss sich doch auf das schadenverursachende Verhalten beziehen und nicht darauf, ob einer vorsätzlich an seinem Motorrad knibbelt. War das Knibbeln für den Unfall oder den Schaden (mit-)ursächlich, dann spielt das vorsätzliche Knibbeln eine Rolle, sonst aber nicht. Nicht jedes Fehlverhalten hat Schäden zur Folge. Wer an der Scheibe knibbelt und fährt danach einem andern drauf, weil er den Sicherheitsabstand falsch eingeschätzt hat, dessen Versicherung bezahlt natürlich den Schaden des anderen Verkehrsteilnehmers und nimmt noch nicht mal den Knibbler in Regress. Wem die Vorfahrt genommen wird und wer dann infolge des starken Bremsens sich an der abgeknibbelten Scheibe die Nase blutig stößt, der ist möglicherweise für das Bluten der Nase (mit-)verantwortlich und bekommt u.U. weniger oder keinen Schadensersatz vom Unfallgegner.
Der Vorsatz muss sich doch auf das schadenverursachende Verhalten beziehen und nicht darauf, ob einer vorsätzlich an seinem Motorrad knibbelt. War das Knibbeln für den Unfall oder den Schaden (mit-)ursächlich, dann spielt das vorsätzliche Knibbeln eine Rolle, sonst aber nicht. Nicht jedes Fehlverhalten hat Schäden zur Folge. Wer an der Scheibe knibbelt und fährt danach einem andern drauf, weil er den Sicherheitsabstand falsch eingeschätzt hat, dessen Versicherung bezahlt natürlich den Schaden des anderen Verkehrsteilnehmers und nimmt noch nicht mal den Knibbler in Regress. Wem die Vorfahrt genommen wird und wer dann infolge des starken Bremsens sich an der abgeknibbelten Scheibe die Nase blutig stößt, der ist möglicherweise für das Bluten der Nase (mit-)verantwortlich und bekommt u.U. weniger oder keinen Schadensersatz vom Unfallgegner.
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- haisaida
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Re: Eigenbau
Schön niedergeschrieben 1200Z --> meine Rede ---> Kausalität.
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