


Gruß Oskar

Ohne Kantenschutzgummi hat die hier gezeigte Scheibe sowieso nichts zu verlierenPeter_K hat geschrieben:Ich gehe mal davon aus, das es kaum jemandem auffällt, wenn an der Scheibe gewerkelt wird.
Aber rechtlich gesehen verliert die Scheibe dadurch ihre Zulassung und somit auch das Motorrad.
Gruß
Peter
Ich glaube ja viel, aber da ist wohl eher der Wunsch der Vater des Gedankens - wo die Versicherungen nicht zahlen müssen/wollen tun sie das auch nicht..... Und ich glaube in dem Fall, beim Erlöschen der ABE, habe ich mal vor langer Zeit gelernt, ist´s "Essig" mit der Versicherung - dabei ist es völlig "Latte" ob das im Zusammenhang steht oder nicht....haisaida hat geschrieben:Naja, das ist rein juristisch schon richtig.
AAAABER ---> im Falle eines Schadens, egal ob Haftpflicht, etc. muss die Kausalität zwischen der Scheibe und der Schadenursache gegeben sein