Hallo Leute,
Rüdiger (Big Daddy) war so nett, beim MOTORRADFAHRER anzufragen, ob wir diesen wirklich nachdenklich stimmenden Artikel veröffentlichen dürfen. Der Verlag (http://www.motorradfahrer-online.de) hat es freundlicherweise erlaubt, also hier das Editorial von Jürgen Schons:
Motorradfahrer 4/2012, S.3
EDITORIAL
Deutsche Gerichte fällen zuweilen Urteile, bei denen man sich als Betrachter fragen muss, ob in den Köpfen der Richter etwas vorgeht und wenn ja, was. Das Amtsgericht Freiberg in Sachsen hat am 24. Januar einen 21-jährigen Radfahrer wegen fahrlässiger Tötung zu 300 Euro Geldstrafe und zur Teilnahme an einer Verkehrsschulung verurteilt.
Er war auf der B 173 zwischen Falkenau und Oederan beim Versuch, auf dem Rad einen Pullover anzuziehen, gestürzt. Das Fahrrad brachte einen nachfolgenden Motorradfahrer zu Fall, der Famlienvater rutschte in die Leitplanke, die nach Ansicht eines DEKRA-Sachverständigen dort gar keinen Sinn macht, und verstarb noch an der Unfallstrecke.
Der eigentliche Skandal ist jedoch weder die überflüssigerweise montierte Leitplanke noch die Tatsache, dass sich der Radfahrer während der Verhandlung nicht zu einer Bitte um Entschuldigung durchringen konnte. Nein, viel schlimmer ist die Feststellung der Richterin, dass der Motorradfahrer, der an einer Stelle, an der 100 km/h erlaubt sind, zwar nur mit 80 bis 90 km/h unterwegs gewesen sei, aber damit dennoch zu schnell. Ihn träfe also ein erhebliches Mitverschulden.
Was für eine Logik: Da verhält sich ein Motorradfahrer vollkommen regelkonform, das unverantwortliche Verhalten eines Radfahrers kostet ihn das Leben, aber er ist selber schuld. Was fährt der auch Motorrad, noch dazu bei Dunkelheit? Weiß doch jeder, dass das gefährlich ist. Dagegen hatte der Radfahrer einfach nur Pech, er war zur falschen Zeit am falschen Ort, wie die Richterin befand.
Ehemann weg, Vater weg, Ernährer weg: Das Urteil ist nicht nur ein Schlag ins Gesicht der Hinterbliebenen, sondern hat womöglich noch weit schwerere finanzielle Auswirkungen für sie. Denn wenn ein Gericht dem Unfallopfer eine Mitschuld attestiert, können Versicherungen den fälligen Schadenersatz kürzen. Falls der Radfahrer überhaupt versichert war. Ansonsten schaut die Familie des Motorradfahrers komplett in die Röhre. Und das im Namen des Volkes.
Jürgen Schons, stv. Chefredakteur "Motorradfahrer"
Mit freundlicher Genehmigung des Verlags
http://www.motorradfahrer-online.de
Anbei noch das PDF. Danke an Rüdiger und den MOTORRADFAHRER!
Schöne Grüße
Christoph
Skandalurteil: Motorradfahrer grundsätzlich selber schuld
- Christoph
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Skandalurteil: Motorradfahrer grundsätzlich selber schuld
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Re: Skandalurteil: Motorradfahrer grundsätzlich selber schul
.. im ersten Moment ist man natürlich empört, wenn man sowas liest... Aber dann frage ich mich schon, wie sowas angehen kann und wie denn genau die Urteilsbegründung aussieht und ob das Urteil rechtskräftig ist.
Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass grad die Presse hier manchmal etwas wegläßt, um eine gewisse Strömung oder Aussage zu bekommen. Andererseits kenne ich genug Juristen, um mir vorstellen zu können, dass dieses Urteil so tatsächlich zustande kommen kann...
Immerhin ist der Radfahrer wegen fahrlässiger Tötung verurteilt worden, da spielt nach meinem Wissen dann auch eine gewisse Mitschuld eher keine Rolle. Aber allein schon aus der Tatsache, am Strassenverkehr teilgenommen zu haben eine Mitschuld zu zu konstruieren wegen zu schnellem fahren ist schwer nachvollziehbar... grad weil er unterhalb der zulässigen Höchstgeschwindigkeit unterwegs war. Allerdings ist kein Hinweis auf die Wetterverhältnisse und ähnliches zu finden, wonach vielleich tauch 80 km/h zu schnell gewesensein könnten.
Aber egal, dies Urteil ist schon verdammt strange.
...
Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass grad die Presse hier manchmal etwas wegläßt, um eine gewisse Strömung oder Aussage zu bekommen. Andererseits kenne ich genug Juristen, um mir vorstellen zu können, dass dieses Urteil so tatsächlich zustande kommen kann...
Immerhin ist der Radfahrer wegen fahrlässiger Tötung verurteilt worden, da spielt nach meinem Wissen dann auch eine gewisse Mitschuld eher keine Rolle. Aber allein schon aus der Tatsache, am Strassenverkehr teilgenommen zu haben eine Mitschuld zu zu konstruieren wegen zu schnellem fahren ist schwer nachvollziehbar... grad weil er unterhalb der zulässigen Höchstgeschwindigkeit unterwegs war. Allerdings ist kein Hinweis auf die Wetterverhältnisse und ähnliches zu finden, wonach vielleich tauch 80 km/h zu schnell gewesensein könnten.
Aber egal, dies Urteil ist schon verdammt strange.

Gruß Wolle
Wer später bremst ist länger schnell;-)
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Re: Skandalurteil: Motorradfahrer grundsätzlich selber schul
Da er wegen fahrlässiger Tötung verurteilt ist bleibt nun ja auch noch die zivile Klage auf Schadenersatz!
Re: Skandalurteil: Motorradfahrer grundsätzlich selber schul
Wer mal Zeit und Lust hat kann sich das hier durchlesen. Zum Schluss klingt es für mich so, als ob der Motorradfahrer in dem Fall selbst Schuld war, als erster über die nicht ordnungsgemäß abgefegte, frische Fahrbahnmarkierung gefahren zu sein.
Die Seite ist interessant, da der Briefverkehr etc. aufgeführt ist.
Ich kann solche Urteile einfach nicht nachvollziehen. Genauso wie der Fall letztens bei Spiegel TV. Ein Junge wird verprügelt, rennt auf der Flucht vor ein Auto und die Angeklagten (Die Schläger) werden freigesprochen, der Junge hätte ja nicht weglaufen müssen!?!? ALTER HALLO?
Wie würde eine solche Richterin entscheiden, wenn ihr Mann durch diesen Vorfall aus dem Leben gerissen würde?
Ach was nutzt es, leben halt in einem tollen Rechtsstaat. Bin auch kein Jurist, finde es ist menschl. betrachtet einfach nur ein Hohn der Familie gegenüber.
Hoffentlich kann die Familie zivilrechtlich Ihre Ansprüche geltend machen!
Die Seite ist interessant, da der Briefverkehr etc. aufgeführt ist.
Ich kann solche Urteile einfach nicht nachvollziehen. Genauso wie der Fall letztens bei Spiegel TV. Ein Junge wird verprügelt, rennt auf der Flucht vor ein Auto und die Angeklagten (Die Schläger) werden freigesprochen, der Junge hätte ja nicht weglaufen müssen!?!? ALTER HALLO?
Wie würde eine solche Richterin entscheiden, wenn ihr Mann durch diesen Vorfall aus dem Leben gerissen würde?
Ach was nutzt es, leben halt in einem tollen Rechtsstaat. Bin auch kein Jurist, finde es ist menschl. betrachtet einfach nur ein Hohn der Familie gegenüber.
Hoffentlich kann die Familie zivilrechtlich Ihre Ansprüche geltend machen!
- pit69
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Re: Skandalurteil: Motorradfahrer grundsätzlich selber schul
Solche Urteile sind mit ein Grund dass ich "Grobfahrlässigkeit" in der Versicherung mit eingeschlossen habe.
Wie schnell man der Willkür eines Gerichts ausgeliefert ist (hier zwar im Zusammenhang mit einem Ausweisentzug) könnt ihr hier nachlesen
http://www.bernerzeitung.ch/region/bern ... y/19260869
Wie schnell man der Willkür eines Gerichts ausgeliefert ist (hier zwar im Zusammenhang mit einem Ausweisentzug) könnt ihr hier nachlesen
http://www.bernerzeitung.ch/region/bern ... y/19260869
Gruss Peter
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Re: Skandalurteil: Motorradfahrer grundsätzlich selber schul
@pit69: nicht vergessen, wir leben in der schweiz!!! da sind die bussen schon mal etwas höher als etwas nördlicher 

- pit69
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Re: Skandalurteil: Motorradfahrer grundsätzlich selber schul
Die Busse ist die eine Sache, da bin ich der Meinung "sei ein Mann und steh dazu". Aber das die Einschätzung der Situation durch eine Person über "Ausweisentzug ja/nein" oder noch schlimmer über "Entschädigung ja/nein" entscheiden soll, macht schon Nachdenklich.XT1200Z hat geschrieben:@pit69: nicht vergessen, wir leben in der schweiz!!! da sind die bussen schon mal etwas höher als etwas nördlicher
Gruss Peter
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Re: Skandalurteil: Motorradfahrer grundsätzlich selber schul
Hallo Zusammen,
Richter können schon recht "merkwürdig" sein - ich bin mal mit einem Fahrverbot abgestraft worden, was auch zu Recht war. Was mich am Meisten in der Verhandlung aufgeregt hat, war der völlig unqualifizierte Ausspruch des Richters:
"Hr. Ladwig, auch wenn Sie selbständig sind, ist es Ihnen in Ihrer Branche durchaus zuzumuten, den einen oder anderen Kunden zu verlieren."
Was ich dazu gedacht habe, behalte ich für mich, denn da wäre viel "ugs. und Fekalsprache" dabei.
Gruss Ingo
Richter können schon recht "merkwürdig" sein - ich bin mal mit einem Fahrverbot abgestraft worden, was auch zu Recht war. Was mich am Meisten in der Verhandlung aufgeregt hat, war der völlig unqualifizierte Ausspruch des Richters:
"Hr. Ladwig, auch wenn Sie selbständig sind, ist es Ihnen in Ihrer Branche durchaus zuzumuten, den einen oder anderen Kunden zu verlieren."
Was ich dazu gedacht habe, behalte ich für mich, denn da wäre viel "ugs. und Fekalsprache" dabei.
Gruss Ingo