Kennzeichenpflicht für Fahrradfahrer

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Frankziscaner
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Re: Kennzeichenpflicht für Fahrradfahrer

Beitrag von Frankziscaner »

Südwestpfälzer hat geschrieben: Mo 1. Apr 2024, 14:20 Man darf bei mangelnder Verfügbarkeit der neuen Fahrradkennzeichen aber auch gewöhnliche Kfz-Kennzeichen vom Motorrad verwenden - muss dann allerdings alle 2 Jahre mit dem Fahrrad zum TÜV.
Darf man das als Wechselkennzeichen benutzen??¿?(-;
Und denkt immer daran :
Der Weg ist das Ziel !!!

Gruß * Frank *
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