Re: WICHTIGE ÄNDERUNG StVZO ab 2018 für Motorräder
Verfasst: Di 2. Feb 2021, 21:16
Willi,
ich weiß ja nicht, wie viele Details Deines Planes Du Deinem Buddy bei der DEKRA genannt hast.
Fakt ist:
Den Heidenau K 60 Scout darfst Du auf der XT NICHT fahren, auch nicht nach Europäischem Recht (kein Radialreifen).
Er besitzt im übrigen KEINE Reifenfreigabe des Herstellers Heidenau.
Heidenau liefert lediglich eine "Herstellerbescheinigung für Reifenumrüstungen".
Ein Dokument, dass Dir die Eintragung des Reifens ggfs. erleichtert, mehr aber auch nicht.
Dazu kommt dann womöglich noch folgender Umstand,
zitiert aus der von "meine Dicke" erwirkten Stellungnahme des Bundesministeriums für Verkehr u. digitale Infrastruktur, gepostet 17.10.2019:
"...Die Typgenehmigungsvorschriften sind EU-weit harmonisiert. Werden die Fahrzeuge jedoch nach der Erstzulassung verändert, so greift das jeweilige nationale Recht der EU-Mitgliedstaaten. ..."
Ob eine Einzelabnahme des Heidenaus eine Veränderung des Fahrzeugs im o.g. Sinne ist, und dann plötzlich das nationale (deutsche) Recht gilt, weiss ich leider nicht. Dies sollte ein/eine TÜV-Mann/-Frau/-Diverses, der/die/das Reifenumrüstungen eintragen darf, wissen.
Bikergruß
Emil
ich weiß ja nicht, wie viele Details Deines Planes Du Deinem Buddy bei der DEKRA genannt hast.
Fakt ist:
Den Heidenau K 60 Scout darfst Du auf der XT NICHT fahren, auch nicht nach Europäischem Recht (kein Radialreifen).
Er besitzt im übrigen KEINE Reifenfreigabe des Herstellers Heidenau.
Heidenau liefert lediglich eine "Herstellerbescheinigung für Reifenumrüstungen".
Ein Dokument, dass Dir die Eintragung des Reifens ggfs. erleichtert, mehr aber auch nicht.
Dazu kommt dann womöglich noch folgender Umstand,
zitiert aus der von "meine Dicke" erwirkten Stellungnahme des Bundesministeriums für Verkehr u. digitale Infrastruktur, gepostet 17.10.2019:
"...Die Typgenehmigungsvorschriften sind EU-weit harmonisiert. Werden die Fahrzeuge jedoch nach der Erstzulassung verändert, so greift das jeweilige nationale Recht der EU-Mitgliedstaaten. ..."
Ob eine Einzelabnahme des Heidenaus eine Veränderung des Fahrzeugs im o.g. Sinne ist, und dann plötzlich das nationale (deutsche) Recht gilt, weiss ich leider nicht. Dies sollte ein/eine TÜV-Mann/-Frau/-Diverses, der/die/das Reifenumrüstungen eintragen darf, wissen.
Bikergruß
Emil