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Re: WICHTIGE ÄNDERUNG StVZO ab 2018 für Motorräder
Verfasst: Sa 23. Dez 2017, 11:09
von meine dicke
1200Z hat geschrieben: Sa 23. Dez 2017, 10:56
Das wird sowieso nie so heiß gegessen, wie gekocht. Ich hatte beispielsweise bei Tüv-Besuchen oder Polizeikontrollen noch nie einen 190er Aufkleber, obwohl ich K60er drauf hatte. War nie ein Problem. Wurde nicht mal erwähnt.
Glück gehabt.
Wenn der aaSoP alles richtig macht, dann stuft er Dein Moped mit einem erheblichen Mangel in E=2 ein.
Damit darfst Du das Fahrzeug innerhalb eines Monats und nach Abstellen des Mangels wieder vorführen und natürlich auch wieder bezahlen.
Grüssle ausm Badischen
Rainer alias meine dicke
Re: WICHTIGE ÄNDERUNG StVZO ab 2018 für Motorräder
Verfasst: Sa 23. Dez 2017, 12:10
von Varaderotreiber
Das klingt doch schon mal danach, daß die Reifenhersteller weiterhin eine gesetzliche Grundlage haben, um ihre Stollenreifen weiterhin für Großenduros zu produzieren.
Obelix hat geschrieben: Sa 23. Dez 2017, 09:50
Und mir wäre das wurst! Ich mache da ne Stolle rauf, wenn ich das will, Alibi—Geschwindigkeitsaufkleber, fertig! Mein Händler fährt mit ungenehmigten Spiegeln, Auspuffanlagen, usw. Da passiert so gut wie nie was, und wenn, dann zahlt er eben mal 3 Euro 60.
Da müsste schon mal richtig was passieren, wenn man in eine absolute Schwerpunkt Motorrad Kontrolle kommt, ja und, dann isses eben so, Unwissenheit vorgaukeln, damit keine Absicht unterstellt werden kann, einmal schlucken, und gut ist.
Viele Polizisten, die meisten, sind nette Menschen, und oft auch Motorradfahrer, also nett sein, und wenns n Oarsch ist, hinnehmen!
Das sind genau die Erfahrungen, die ich auch gemacht habe. Wenn ich mich menschlich verhalte -gesittet fahre- und mein Motorrad einen gepflegten Eindruck macht, dann wird der Polizist mich auch menschlich behandeln. Wenn der Polizist an mir und meinem Motorrad erkennen kann, daß ich weder mich noch andere gefährde und er vor allem nicht befürchten muss, mich demnächst halbtot oder tot von der Straße kratzen zu müssen, dann ist alles gut.
Ich bekam aber auch schon mal 3 Punkte wegen 1,4mm Restprofil. Es war allerdings zu merken, der Polizist war allgemein angepisst von Motorradfahren. Der hat bestimmt zu viel schlechte Erfahrungen gemacht. Ist eben auch nur ein Mensch.
Menschen mit gesundem Verstand interessieren sich einfach nicht dafür, ob man mit einem Stollenreifen 190 km/h fahren darf. Und wenn doch, hat es andere Gründe.
Re: WICHTIGE ÄNDERUNG StVZO ab 2018 für Motorräder
Verfasst: Sa 23. Dez 2017, 22:58
von Obelix
meine dicke hat geschrieben: Sa 23. Dez 2017, 11:09
1200Z hat geschrieben: Sa 23. Dez 2017, 10:56
Das wird sowieso nie so heiß gegessen, wie gekocht. Ich hatte beispielsweise bei Tüv-Besuchen oder Polizeikontrollen noch nie einen 190er Aufkleber, obwohl ich K60er drauf hatte. War nie ein Problem. Wurde nicht mal erwähnt.
Glück gehabt.
Wenn der aaSoP alles richtig macht, dann stuft er Dein Moped mit einem erheblichen Mangel in E=2 ein.
Damit darfst Du das Fahrzeug innerhalb eines Monats und nach Abstellen des Mangels wieder vorführen und natürlich auch wieder bezahlen.
Grüssle ausm Badischen
Rainer alias meine dicke
Ich denke der Kollege hatte nicht Glück, sondern das Durchwinken ist die Regel!
Durch die Ducati—Foren geistert ein Foto von einer Monster, die angeblich wegen eines falschen Kennzeichenwinkels auf einem Abschlepper steht, eingezogen, soll ein Deutsches Motorrad sein.
80%—99% aller Ducatifahrer haben keinen originalen Kennzeichenhalter, in keinem deutschsprachigen Forum habe ich von einem Kollegen gelesen, dem das passiert ist, bzw. auch passiert ist.
Also Einzelfall, und wer weiss was da wirklich los war.
Von Kollegen, die 200 bis 300,— Euro für zu kleine nicht zugelassene Spiegel ablatzen mussten, habe ich auch schon gelesen. Die hatten dann aber auch noch nicht zugelassene Auspuffanlagen, Kennzeichenhalter eh, und waren im Pulk unterwegs, und einige Kollegen waren auch zu schnell — geht ja gar nicht anders mit ner Duc!
Ich lasse TÜV/HU grundsätzlich beim Händler machen. Dem würde ich dann sagen, dass ich am Wochenende n Geländetraining bei Bert von Zitzewitz habe, und die Maschine eh auf dem Anhänger dort hinbringe, der Prüfer möchte das bitte berücksichtigen, falls er nörgelt. Kann das ja auch im Bericht vermerken.
Aber ich muss das ja nicht, da lt. EU—Typgenehmigung der Aufkleber reicht!
Sagt MOTORRAD!
Gruß, Obelix!
Re: WICHTIGE ÄNDERUNG StVZO ab 2018 für Motorräder
Verfasst: Mo 5. Feb 2018, 20:20
von XTler
Hallo zusammen.
Heidenau hat die Reifenfreigabe für die XT bereits aktualisiert und mit einem Zusatz versehen der unmissverständlich klarstellt was los ist.
Ich leg mir einen Satz in den Keller zusätzlich zu dem neuen auf dem Bike. Das reicht mir erstmal.
Schönen abend
Und Grüße

Re: WICHTIGE ÄNDERUNG StVZO ab 2018 für Motorräder
Verfasst: Mo 19. Feb 2018, 12:28
von klausklemens
Ich glaube ja das, das ein abgekartetes Spiel ist. Heidenau´s k 60 werden in vielen Tests ingnoriert oder schlecht geredet, trotzdem werden sie von immer mehr Mopedfahrern genutzt. Sämtliche renomierte Reifenhändler bringen neue Straßenstollenreifen auf den Markt mit passendem Speed index. Mir erscheint das so, dass die großen Reifenhändler den Weggang der Kunden zu Heidenau skeptisch beobachten und nun zurückgewinnen wollen.

(Meine persönliche Meinung!)
Re: WICHTIGE ÄNDERUNG StVZO ab 2018 für Motorräder
Verfasst: Mo 19. Feb 2018, 13:01
von Harrz
Moin,
Verschwörung gegen Heidenau? Na ich weiß nicht. Ich glaube eher, da hatten ein paar Schlaue die Motorradfahrer überhaupt nicht auf dem Schirm.
Ich denke, ob die neuen Stollenreifen von Metzeler und Pirelli eine echte Alternative zum Heidenau sind, muss sich erst zeigen.
Die scheinen mir doch mehr für die Strasse und die Offroad Optik konstruiert zu sein. Und ob sie die Laufleistung vom Scout erreichen müssen wir auch noch abwarten.
Ich hoffe, dass wenn mein Reservesatz Heidenau verbraucht ist (für dieses Jahr sollte es reichen), es die ersten echten Erfahrungsberichte der neuen Reifen gibt.
Re: WICHTIGE ÄNDERUNG StVZO ab 2018 für Motorräder
Verfasst: Mo 19. Feb 2018, 14:14
von Franki
Hallo,
wurde in diesem Zusammenhang hier der Anakee Wild schon genannt? Den hatte ich jetzt auf der Messe gesehen - macht auch einen passablen Eindruck...
Schöne Grüße
Frank
Re: WICHTIGE ÄNDERUNG StVZO ab 2018 für Motorräder
Verfasst: Mo 19. Feb 2018, 18:13
von Franz
Der Michelin Wild hat das gleiche Problem wie der Scout von Heidenau.
Er ist nur bis 170km/h zugelassen und hat eine "M+S"-Markierung:
Re: WICHTIGE ÄNDERUNG StVZO ab 2018 für Motorräder
Verfasst: Mo 19. Feb 2018, 19:16
von Franki
Danke Dir, Franz!

Re: WICHTIGE ÄNDERUNG StVZO ab 2018 für Motorräder
Verfasst: Mi 21. Feb 2018, 17:03
von Leone blu
Ich hatte auf der IMOT ein Gespräch mit den "Heidenauern". Mit einem Schmunzeln meinten sie "... ach, echt? Sie sind der Erste mit dieser Frage..."
Im Ernst: Die Heidenauer gehen davon aus, das diese Bestimmung in Bezug auf Motorräder wohl wieder gekippt wird, haben aber vorsorglich ein paar mehr Reifen in 2017 vorproduziert.
Und sie waren reichlich zerknirscht, als die Sprache auf den Metzeler Karoo Street kam.
Ciao, R.