Wenn Du solche unangebrachten Allgemeinplätze verbreitest, dann stehst Du auf einer Stufe mit den "Oberwichtigen". Es ist nun mal so, daß das Durchschlängeln in der STVO nicht vorgesehen ist. Ich denke, das ist so okay, denn für juristische Streitigkeiten müßte genau definiert werden z.B. ab welcher Fahrbahnbreite es zulässig wäre, und das wird schwierig.
Der Autofahrer muß also nicht versetzt fahren ! Daran gemessen habe ich den Eindruck, daß sehr viele Platz machen, andere eben nicht. Denen unterstelle ich nicht zwangsläufig bösen Willen.
Es geht das Gerücht um, daß auch die das "Handy oder den Bordcomputer" während der Fahrt nutzen, aber das ist sicher nur ein Gerücht .
Für mich persönlich halte ich das Durchschlängeln wo möglich für notwendig, wenn ein Stau sich mit weniger als 10 km/h möglichst noch auf etwas ansteigender Straße bewegt, denn dabei artet das Fahren / Fußeln zur Plagerei aus. Ab etwa 20 km/h sollte es auch einem Motorradfahrer zuzumuten sein, in der langsamen Kolonne mitzurollen.
Auf zweispurigen Straßen fahre ich gerne auf der linken Spur relativ nahe am Mittelstrich, weil ich dann gute Übersicht nach hinten habe. Wenn sich dann ein Autofahrer links neben mir "durchschlängeln" würde, dann wäre ich nicht begeistert
Grüße, Yeti.