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Re: Reifenfreigaben: Verbindlich oder nicht?

Verfasst: Do 21. Jun 2012, 12:33
von Franz
Mit der Zeit wird sich die Frage nicht mehr stellen.
Für welches Auto gibt es denn noch Reifenfreigaben?
Und wenn ein Motorrradreifen unwucht ist, wird auch der Hersteller ohne Freigabe Ersatz leisten müssen. Schließlich gab es auch Motorradreifen die trotz Freigabe nicht funktioniert haben (siehe V-Strom und Conti).

Re: Reifenfreigaben: Verbindlich oder nicht?

Verfasst: Sa 16. Feb 2013, 18:18
von Christoph
Hallo zusammen,

da das Freigabe-Thema letzte Woche zur Sprache kam, habe ich heute auf der imot nochmal nachgefragt.

Am Stand der Polizei hat mir ein Beamter ganz klar gesagt: Wenn wie bei uns in den Papieren keine Fabrikatsbindung eingetragen ist, wird man bei Polizeikontrollen keine Schwierigkeiten bekommen - solange ein Reifen in den angegebenen Dimensionen und mit dem passenden Geschwindigkeitsindex* montiert ist. Auch Versicherungen o.ä. könnten einem da keinen Strick draus drehen, wenn das Motorrad in verkehrssicherem Zustand ist, d.h. die Hauptuntersuchung bestehen würde. Bei der XT12 ist das auch mit einem passenden, aber nicht freigegebenen Reifen der Fall. Das hatte mir schon letztes Jahr ein extra herbeigeholter TÜV-Experte auf der imot gesagt und ebenso der Prüfingenieur bei meinem letzten HU-Termin.

*Einen interessanten Hinweis habe ich am Heidenau-Stand erfahren. So dürften wir auf der XT12 z.B. den Heidenau-Reiseenduroreifen K76 NICHT montieren, da dieser nur Geschwindigkeitsindex H bis 210 km/h hat. Bei der Ténéré steht zwar 210 als Höchstgeschwindigkeit im Schein, doch für die Verkehrssicherheit muss da eine gewisse Toleranz nach oben drin sein. Ergo wäre eine XT12 mit dem K76 nach deutschem Recht nicht verkehrssicher.

Beim K60 Scout hilft dessen M+S-Kennung mit dem Bepperl im Cockpit, dass man 190 nicht überschreiten darf. Habe leider nicht mehr gefragt, wieso man mit so einem Aufkleber nicht auch den K76 fahren könnte.

Bei Metzeler habe ich wissen wollen, wieso sich die Reifenhersteller für Motorräder ohne Fabrikatsbindung überhaupt die Mühe mit den Freigaben machen. Antwort: Das sei als Service zu verstehen, damit der Reifenkäufer, ohne den Reifen zu kennen, eine verbindliche Aussage hat, dass der Reifen unter allen Umständen auf speziell diesem Motorrad funktioniert.
Dürfen wir nicht fahren: Heidenau K76 mit Geschw.-Index H
Dürfen wir nicht fahren: Heidenau K76 mit Geschw.-Index H
Schöne Grüße
Christoph

Re: Reifenfreigaben: Verbindlich oder nicht?

Verfasst: So 17. Feb 2013, 09:37
von TJoe
Prima erarbeitete und zusammengefasste Infos. Danke!

Re: Reifenfreigaben: Verbindlich oder nicht?

Verfasst: So 17. Feb 2013, 10:06
von kaja
Na ja -

ich muss mir doch wohl nich allen Ernstes nun ein 190KM/H Aufkleber a.d. Tacho kleben, wenn ich die
Heidis (Scout) im März draufbekomme?

Gruß
kaja

Re: Reifenfreigaben: Verbindlich oder nicht?

Verfasst: So 17. Feb 2013, 10:22
von hobby-uli
Doch mußt Du :!:

Erklärung s. weiter o. :gewitter:

Ich habe den Bepper links auf der Verkleidung kleben.
Der Trick von Heidenau ist halt die M&S-Kennung, somit ist das Fahren mit einem zu geringen Geschwindigkeitsindex mit entsprechendem Hinweis zulässig. Steht im Übrigen auch auf der Reifenfreigabe von Heidenau drauf.
guckst Du hier: http://www.reifenwerk-heidenau.de/docum ... 507017.pdf" onclick="window.open(this.href);return false;

Gruß Uli

Re: Reifenfreigaben: Verbindlich oder nicht?

Verfasst: So 17. Feb 2013, 12:18
von rabue
Hallo
Ich bin das erste mal hier. Meine Erfahrungen mit "Technik" Fachleuten der Pozilei -es ist nur freigegeben was im Fahrzeug und/ oder in den Fahrzeugpapieren eingetragen ist?!
Nach mehreren Telefonaten mit verschiedenen Reifen-Herstellern erteilen diese keine pauschale Freigabe für die XT1200Z, auch wenn die Reifengröße übereinstimmt! Ich habe nach einigem Hin und Her , den Michelin PR 3 draufgemacht und eintragen lassen und nun ist Ruhe auch vor den "P-technikern"
Erfahrungen - der Reifen ist auf der Landstrasse und vorallem bei Regen grandios! Wackelig wird das ganze bei höhrem Tempo auf der Autobahn 8ab ca 160. bis jetzt ca 4000km gefahren - beide Reifen halten mindestens noch mal die selbe Strecke.
rabue

Re: Reifenfreigaben: Verbindlich oder nicht?

Verfasst: So 17. Feb 2013, 17:38
von Franz
rabue hat geschrieben:Hallo
... es ist nur freigegeben was im Fahrzeug und/ oder in den Fahrzeugpapieren eingetragen ist?!
....
Ja, welcher Reifen ist denn nun in Deinen Papieren eingetragen?
Keine oder?
rabue hat geschrieben:Nach mehreren Telefonaten mit verschiedenen Reifen-Herstellern erteilen diese keine pauschale Freigabe für die XT1200Z, auch wenn die Reifengröße übereinstimmt!
U.a. gibt es auf der Homepage von Michelin die Freigabe des PR3 für die :xt12:
rabue hat geschrieben:... den Michelin PR 3 draufgemacht und eintragen lassen ...
Warum lässt man für ein Motorrad, das keine Reifenbindung hat, einen Reifen entragen?
Jetzt musst Du immer den PR3 fahren, schließlich ist der jetzt in den Fahrzeugpapieren eingetragen.
Ich kann Dein Vorgehen nicht ganz nachvollziehen.
Vielleicht solltest Du die Ausführungen von Christoph vom Sa 16. Feb 2013, 18:18 genau durchlesen.

Re: Reifenfreigaben: Verbindlich oder nicht?

Verfasst: So 17. Feb 2013, 18:42
von Rentner
Michelin geht sogar noch weiter und gibt für die :xt12: Freigaben bei gemischter Bereifung.
D.h. man kann sogar den PR3 vorne mit dem Anakee2 oder 3 hinten fahren oder umgekehrt
Was echt mal einen Versuch Wert wäre. Vorne den Grip des PR3 und hinten die Laufleistung des Anakee........ :denker:

Re: Reifenfreigaben: Verbindlich oder nicht?

Verfasst: Mo 18. Feb 2013, 08:32
von Umsteiger
Franz hat geschrieben:
rabue hat geschrieben:Hallo
... es ist nur freigegeben was im Fahrzeug und/ oder in den Fahrzeugpapieren eingetragen ist?!
....
Ja, welcher Reifen ist denn nun in Deinen Papieren eingetragen?
Keine oder?
rabue hat geschrieben:Nach mehreren Telefonaten mit verschiedenen Reifen-Herstellern erteilen diese keine pauschale Freigabe für die XT1200Z, auch wenn die Reifengröße übereinstimmt!
U.a. gibt es auf der Homepage von Michelin die Freigabe des PR3 für die :xt12:
rabue hat geschrieben:... den Michelin PR 3 draufgemacht und eintragen lassen ...
Warum lässt man für ein Motorrad, das keine Reifenbindung hat, einen Reifen entragen?
Jetzt musst Du immer den PR3 fahren, schließlich ist der jetzt in den Fahrzeugpapieren eingetragen.
Ich kann Dein Vorgehen nicht ganz nachvollziehen.
Vielleicht solltest Du die Ausführungen von Christoph vom Sa 16. Feb 2013, 18:18 genau durchlesen.
Moin
Im Normalfall wird der zusätzlich eingetragen(auch genehm Michelin PR3……)
Der TÜV- Mensch hat sich gesagt, wenn Du das willst lieber Kunde mach ich Dir das,
kostet Euro…..

Gruß Stefan

Re: Reifenfreigaben: Verbindlich oder nicht?

Verfasst: Di 19. Feb 2013, 18:11
von Helmut
Hallo zusammen wenn man die Unbedenklichkeitsbescheinigung dabei hat bekommt man, so meien Erfahrung, keinerlei Probleme. Hab sie immer als Verkleinerungskopie eingeschweißt dabei.