Entdrosselung

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Christoph
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Re: Entdrosselung

Beitrag von Christoph »

Hallo Dirk,

danke für den anschaulichen Bericht. Daraus, dass die XT1200Z wegen der Geräuschemissionen gedrosselt ist, folgt - wenn ich das richtig verstehe - dass die Betriebserlaubnis erlischt, sobald die Drosselung entfernt wird. Bleibt also nur noch die Frage, wer das bei welcher Gelegenheit feststellen kann.

Die Polizei bei einer normalen Verkehrskontrolle wohl eher nicht. Der TÜV-Prüfer müsste bei der Probefahrt schon ganz genau hinhören und hochtourige Beschleunigungsvergleiche zu einer normalen XT fahren - also auch unwahrscheinlich. Kritisch dürfte es werden, wenn das Motorrad nach einem Unfall genau untersucht wird (vor allem, wenn bekannt ist, dass bei einem bestimmten Modell gerne "optimiert" wird).

Also ich persönlich investiere die paar hundert Euro lieber in Reifen und Inspektionskosten und bin legal unterwegs, aber jedem das seine.

Schöne Grüße
Christoph
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tenerolli

Re: Entdrosselung

Beitrag von tenerolli »

Ich weis das ich mir mit diesem Beitrag nun nicht nur Freunde machen werde aber ......

.... mir stellt sich wirklich langsam die Frage ob es denn eigentlich Sinn macht die unteren Gänge so weit auszureizen, das die Traktionskontrolle den Vortrieb schon wieder einbremst :roll:

Ich verstehe wirklich nicht den Sinn bei der Maschine noch mehr Leistung rauszuholen. Es ist nun mal eine Reise-Enduro und keine Hayabusa; evtl. hat sich ja so mancher für´s falsche Moped entschieden.

Muss man denn mit der ST mit 230 Km/h auf dem Hinterrad den Glockner hoch, dabei noch 400 Kilo Gepäck mitnehmen und das Ganze mit einer Schräglage das die Brillenbügel schleifen?

Ich hatte zuvor schon ausgiebig die 1200GS und die Guzzi Stelvio fahren und testen können. Auch diese beiden hatten ihre Stärken und Schwächen, die ST hatte aber für mich das rundum Wohlfühl Paket.

Aber es ist schon witzig, egal welches Moped man fährt und in welchen Forum man unterwegs ist, es sind immer welche darunter die mit der Leistung ihrer Maschine unzufrieden sind; und ich könnte wetten da es diese Leute auch im Hayabusa Forum gibt :lol:

Ich wünsche euch allen aber gaaaaaanz viel Spaß mit euren tollen Maschinen auf das der Winter schnell vorbei geht.

Euer tenerolli
XTZ-Bastard

Re: Entdrosselung

Beitrag von XTZ-Bastard »

Hey tenerolli!
Grundsätzlich hast Du Recht:
Bin auch die GS und die Stelvio gefahren. Die 12er ist auch mein Moped.
Bin auch kein Leistungsfetischist, aber es macht Sinn.
Ich bin bei jedem Wetter unterwegs. Habe den Leistungsverlust auch nur mit Frau und Gepäck gemerkt.
Und es ist bald Weihnachten... Ich durfte mir was wünschen.
Und ich bereue es nicht...
tenerolli

Re: Entdrosselung

Beitrag von tenerolli »

Schade das meine Holde gar keinen bock aufs Mopedfahren hat, sonst könnte ich mir ja auch mal so was schönes zu Weihnachten wünschen ;)

Mit Gepäck und Sozius kannst du recht haben, das kann ich nicht beurteilen.
Aber ich hätte trotz dem bedenken wegen der Versicherung, wenn denn mal was wäre.
!!! WAS NATÜRLICH NIE EINTREFFEN WIRD !!!

Lieben Gruß und schöne WE
tenerolli
hdidi

Re: Entdrosselung

Beitrag von hdidi »

Ich stell jetzt mal in den Raum, daß ich bezweifle, die Versicherung müsste bei einem Unfall nicht bezahlen. ;)

Und nicht böse gemeint, all diejenigen, die alleine unterwegs sind, oder immer im Flachland, die sollen froh sein, wenn sie vollgepackt keinen Penner mit 30km/h überholen müssen :mrgreen:
XTZ-Bastard

Re: Entdrosselung

Beitrag von XTZ-Bastard »

Puhh!
Ich dachte mir schon , das es schwierig wird seine eigene persönliche Meinung zu vertreten.
Nochmal: Ich find das toll.
Meine Meinung!!!

Auch nicht böse gemeint...
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Christoph
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Re: Entdrosselung

Beitrag von Christoph »

Hallo Dirk,

also ich finde es ja auch toll, dass Du die entdrosselte XT1200Z toll findest! Und niemand muss sich hier rechtfertigen - schlimmstenfalls die persönliche Meinung der anderen zur Kenntnis nehmen.

Schöne Grüße
Christoph
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doppelklick
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Re: Entdrosselung

Beitrag von doppelklick »

Natürlich muss die Versicherung erstmal bezahlen. Aber in diesem Fall wird es wohl kaum mit Fahrlässig getan sein.
Die Entdrosselung dürfte auch nicht als grob fahrlässig durchgehen sondern das ist Vorsatz.
Also wird sich die Versicherung an den Versicherungsnehmer wenden und sich das Geld zurückholen.
Was das bedeutet kann sich jeder selbst ausrechnen.

Viele Grüße

Thomas
‹(•¿•)› Wer lesen kann ist klar im Vorteil! ‹(•¿•)›
<--- Dieser Beitrag gibt lediglich die persönliche Meinung des Verfasser wieder. --->
hdidi

Re: Entdrosselung

Beitrag von hdidi »

Wenn ich mit 130km/h auf der Landstraße fahre, dann ist das auch Vorsatz. ;)

Noch ein Beispiel:
Entfernst Du den DB-Killer aus dem Auspuff, dann ist das auch Vorsatz.
Es wird aber sicher keine Versicherung umhinkommen, einen Unfallschaden zahlen zu müßen.
Streiterei gibt es sicherlich.
sanse

Re: Entdrosselung

Beitrag von sanse »

Hm, fahre auch mit nem Moped, dass eine gültige Betriebserlaubnis hat.
Aber wie soll jemand festellen, ob die Gangdrossel per Eingriff in der ECU entfernt wurde?
Gibt sicherlich findige Leute unter den Gutachtern, aber bitte... ?! :D
Da die Gangdrossel der Geräuschreduzierung in bestimmten Drehzahlen zuzuschreiben ist, muss dir die Versicherung bei einem Unfall erstmal nachweisen, dass dieser auf Grund der Änderung verursacht wurde.
Wenn man z. B. Spiegel ohne ABE fährt und dir nimmt jmd die Vorfahrt möchte ich einen Richter, mit klarem Menschenverstand, sehen der dich für "schuldig" befindet! :p
Habe damit jedoch (zum Glück) keine Erfahrungen, sind also nur Spekulationen. :)

Gruß sanse

ps: Zu dem ob man die Mehrleistung braucht: Ich kaufe auch kein Rennpferd mit 3 Beinen.
Also wenn die Leistung verfügbar ist, dann möcht ich sie auch abrufen können. Ob die Fuhre nun 98, 100 oder 110PS hat spielt in dem Fall auch keine Rolle, sondern man möchte einfach seine bezahlten Gänge auch nutzen können :)
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