

Oder bietet jemand mehr?
Schöne Grüße
Christoph
Der Unterschied besteht darin, daß der Scheinwerfer nach anderen Kriterien zugelassen wurde und dementsprechend eine andere Zulassungnummer hat (...wenn er eine hat.) Hat er keine, darf er auf öffentlichen Straßen auch nicht verwendet werden. Der NSW streut das Licht, ein Zusatzscheinwerfer fokusiert entsprechend den gesetzlichen Vorgaben. Deshalb ja auch die verlangten exakten Einstellungen bei Scheinwerfern in Höhe und Richtung, sonst Blendgefahr.AndreasD hat geschrieben:Wo bitte ist der Unterschied zwischen einem 55 Watt Nebelscheinwerfer und einer 55 Watt Zusatzlampe? Was macht die technisch jeweils anders? Worin besteht der wahrgenommene Unterschied zwischen den beiden Lampen durch den Gegenverkehr? Bei Nebel und ohne Nebel?
Vielen Dank für die Erläuterung. Die von mir gezeigten Hepco & Becker Lampen haben ein E-Zeichen und leuchten, für mein Empfinden, sehr breit aus. Ob sie deshalb als Nebelscheinwerfer taugen kann ich nicht beurteilen, würde es aber vermuten, da ich sie unten montiert habe und sie den Fahrbandrand ausleuchten.acrosan hat geschrieben:Der Unterschied besteht darin, daß der Scheinwerfer nach anderen Kriterien zugelassen wurde und dementsprechend eine andere Zulassungnummer hat (...wenn er eine hat.) Hat er keine, darf er auf öffentlichen Straßen auch nicht verwendet werden. Der NSW streut das Licht, ein Zusatzscheinwerfer fokusiert entsprechend den gesetzlichen Vorgaben. Deshalb ja auch die verlangten exakten Einstellungen bei Scheinwerfern in Höhe und Richtung, sonst Blendgefahr.AndreasD hat geschrieben:Wo bitte ist der Unterschied zwischen einem 55 Watt Nebelscheinwerfer und einer 55 Watt Zusatzlampe? Was macht die technisch jeweils anders? Worin besteht der wahrgenommene Unterschied zwischen den beiden Lampen durch den Gegenverkehr? Bei Nebel und ohne Nebel?