Rolf hat geschrieben:Habe ich machen lassen und es wurde festgestellt das der Guß viel zu porös ist und 0.25% zuwenig Silizium enthält!
Das schlimme ist das der Gerichtsbestellte Gutachter unfähig ist und das nicht untersucht hat!
Aber ich mache weiter!
Hallo Rolf,
die Aussage, dass der Guß zu porös ist, sagt mal gar nichts.
Mit Angaben zur Porosität tun sich die Hersteller recht schwer, deshalb gehe ich davon aus,
dass es hier keine Vorgabe zur Porosität gibt. Hatte die Porosität was mit dem Schaden zu tun? Nachweislich?
0,25 % zu wenig Silizium, wieviel % (min - max) soll der Werkstoff denn überhaupt haben?
Hast Du / ihr wirklich Angaben zum Werkstoff, insbesonders Angaben zur
Zusammensetzung, Herstellung, Festigkeit,
auch da weigern sich die Hersteller meist nähere Angaben heraus zu geben.
Für mich wäre aber erst mal die
Bruchursache von Interesse, liegt denn überhaupt ein Werkstofffehler vor?,
handelt es sich um einen Fertigungsfehler?, liegt Materialermüdung vor?,
gab es äußere Einflüsse, die zu dem Schaden führten?
Da ich seit über 30 Jahren wirklich unabhängige Schadensgutachten erstelle, würde mich das Gutachten interessieren,
es unterliegt sicher nicht der Geheimhaltung, also, wenn Du es mir mal privat zukommen läßt, würde ich es Dir fachlich
kommentiert zurück kommen lassen.
Man könnte, wenn erhebliche Fehleinschätzungen vorliegen, auch über ein Gegengutachten nachdenken.
In diesem Sinne
viele Grüße aus Erding
Werner_ED