Hi,
schaut Euch doch mal diese Übersicht an:
http://de.wikipedia.org/wiki/ECE-Regelungen" onclick="window.open(this.href);return false;
Ein Stück weiter runter gescrollt findet Ihr die Kennzeichnungen für zulässige Leuchteinrichtungen an Kraftfahrzeugen.
Gemäß dieser Liste dürfen Leuchteinrichtungen an Kraftfahrzeugen nur für den Zweck verwendet werden, wie es der Hersteller nach den rechtlichen Vorgaben bestimmt hat....getreu dem Motto das "Blinker" niemals dauerhaft leuchten dürfen, um eine Art "Begrenzungslicht" zu imitieren...wer diese Liste mit den angebauten Leuchteinrichtungen vergleicht, der wird spätestens dann feststellen, welche Leuchten wie zu verwenden sind.
Auf der Streuscheibe muss zwingend der Verwendungszweck angegeben werden, fehlt dieser Code, ist die Lampe...unzulässig!
Euch einen erhellenden Abend.
Andy
