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Re: Ooono Verkehrswarner

Verfasst: So 13. Sep 2020, 15:56
von Godek
Zörnie hat geschrieben: Sa 12. Sep 2020, 09:48
FuLong hat geschrieben: Sa 12. Sep 2020, 07:08 und Straftaten in einem öffentlichen Forum zu diskutieren
Ich kann hier nirgendswo Straftaten erkennen. Geschwindigkeitsübertretungen oder die Benutzung eines Radarwarners sind Vergehen.
Das ist so nicht richtig! :roll:

(1) Verbrechen sind rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit Freiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber bedroht sind. (2) Vergehen sind rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit einer geringeren Freiheitsstrafe oder die mit Geldstrafe bedroht sind. ( Quelle StGB )

Verbrechen und Vergehen sind im StGb zu finden und sind somit unbedingt als Straftatbestand zu erkennen.

Das nutzen eines Blitzerwarners ist lediglich ein Verstoß gegen die StVO und wird mit 75 Euro und einem Punkt in Flensburg bestraft.

Ergo: Von einem Straftatbestand sind wir hier weit entfernt......eine Ordungswidrigkeit jedoch liegt vor!

Sorry für offtopic