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Re: WICHTIGE ÄNDERUNG StVZO ab 2018 für Motorräder

Verfasst: So 16. Mai 2021, 08:33
von Franz
Hallo Scholle,
da treibst du einen ganz schönen Aufwand, um die K60 legal fahren zu dürfen.
Ich fahre z.Z. den letzten Satz Heidenau auf der DP01. Als nächster Reifen kommt der Meridian drauf.
Da ich den direkten Vergleich zum BW503E auf der DP07 habe, muss ich zugeben, dass mir mittlerweile das Laufgeräusch des K60 vor allem in Kurven gewaltig auf den Zeiger geht. Das liegt aber auch am neuen Helm (Scorpion ADX-1), der mehr Lärm zu den Ohren durchlässt.
Auf die DP07 kommen diese Jahr noch die Trail Attack 3.

Re: WICHTIGE ÄNDERUNG StVZO ab 2018 für Motorräder

Verfasst: So 16. Mai 2021, 20:58
von meine dicke
Scholle,

ja das tut es :-) .

Bei nächster Gelegenheit (Treffen) solltest Du die Papiere dabeihaben, zum abkupfern.

Grüssle ausm Badischen
Rainer alias meine dicke

Re: WICHTIGE ÄNDERUNG StVZO ab 2018 für Motorräder

Verfasst: Mi 7. Jul 2021, 15:43
von meine dicke
§36 StVZO:

(5) Bei Verwendung von Reifen im Sinne des Absatzes 4 oder Geländereifen für den gewerblichen Einsatz mit der Kennzeichnung „POR“, deren zulässige Höchstgeschwindigkeit unter der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs liegt, ist die Anforderung des Absatzes 1 Satz 1 hinsichtlich der Höchstgeschwindigkeit erfüllt, wenn

1.
die für die Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit

a)
für die Dauer der Verwendung der Reifen an dem Fahrzeug durch ein Schild oder einen Aufkleber oder
b)
durch eine Anzeige im Fahrzeug, zumindest rechtzeitig vor Erreichen der für die verwendeten Reifen zulässigen Höchstgeschwindigkeit,

im Blickfeld des Fahrzeugführers angegeben oder angezeigt wird und
2.
diese Geschwindigkeit im Betrieb nicht überschritten wird.

Neu im §36 StVZO:

(11) Absatz 5 gilt entsprechend für solche Luftreifen, die die in Nummer 2.29 der Regelung Nummer 75 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) – Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung der Luftreifen für Krafträder und Mopeds (ABl. L 84 vom 30.3.2011, S. 46) beschriebenen Eigenschaften erfüllen (M+S Reifen), sofern diese Luftreifen an Fahrzeugen der Klasse L verwendet werden.
§ 36 StVZO - Einzelnorm.pdf
(137.79 KiB) 145-mal heruntergeladen
ECE Regel 75.pdf
(1.36 MiB) 159-mal heruntergeladen

I.V.m.: https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artik ... aeder.html



@ all,

damit sind die z.B. Heidenau Scout K60 wieder legitim :daumen: :klatsch: .



Grüssle ausm Badischen
Rainer alias meine dicke

Re: WICHTIGE ÄNDERUNG StVZO ab 2018 für Motorräder

Verfasst: Mi 7. Jul 2021, 20:49
von Emil512
Super Info!
Danke für Deine Recherche.

Das eröffnet ja wieder Horizonte bzgl. der legalen Reifenwahl;-)

Allerdings bin ich mir beim Heidenau nicht sicher aufgrund der Bauweise....ist ja kein Radialreifen......

Bikergruß

Emil

Re: WICHTIGE ÄNDERUNG StVZO ab 2018 für Motorräder

Verfasst: Mi 7. Jul 2021, 23:57
von meine dicke
Dann lese doch das - oben schon dokumentiert - nochmals genau durch:

https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artik ... aeder.html

Zweifel damit zerstreut?

Grüssle ausm Badischen
Rainer alias meine dicke

Re: WICHTIGE ÄNDERUNG StVZO ab 2018 für Motorräder

Verfasst: Do 8. Jul 2021, 06:45
von gescheu24
Ich war diese Woche mit der NTV650 beim TÜV und hab konkret nach den Heidenaus auf der ST gefragt.
Der Prüfer hat sich bei den Kollegen rückversichert. Klare Aussage: Aufkleber im Cockpit reicht aus. Aber nur wenn der Reifen eine M+S Kennung hat.
Ich bleibe damit bei den Heidenaus.

Re: WICHTIGE ÄNDERUNG StVZO ab 2018 für Motorräder

Verfasst: Do 8. Jul 2021, 22:41
von Emil512
meine dicke hat geschrieben: Mi 7. Jul 2021, 23:57 Dann lese doch das - oben schon dokumentiert - nochmals genau durch:

https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artik ... aeder.html

Zweifel damit zerstreut?

Grüssle ausm Badischen
Rainer alias meine dicke
:hirn: Wer lesen kann (und auch ALLES liest), ist klar im Vorteil! Danke für den Hinweis, Rainer :daumen: :xt12:

Sehr gute News!!!!!!

Gruß
Emil

Re: WICHTIGE ÄNDERUNG StVZO ab 2018 für Motorräder

Verfasst: Fr 9. Jul 2021, 16:26
von Scholle
Hallo Rainer, good and bad news. Hätte ich noch sechs Wochen gewartet, dann hätte ich an die 100 € für die Eintragung der Heidenaus in die Zulassungsbescheinigung gespart. Hätte ich jetzt nicht gedacht, dass es so schnell geht. Die jetzige Bundesregierung peitscht jetzt scheinbar alle unproblematischen Gesetzesvorlagen vor der Wahl am 26.9. durch. Ist aber alles gut.

Gruß Scholle

Re: WICHTIGE ÄNDERUNG StVZO ab 2018 für Motorräder

Verfasst: Sa 10. Jul 2021, 08:51
von Chris
Unter dem link https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artik.. kommt bei mir eine Fehlermeldung :roll:

Re: WICHTIGE ÄNDERUNG StVZO ab 2018 für Motorräder

Verfasst: Sa 10. Jul 2021, 09:34
von meine dicke
Gehe dazu in den Link vom Post am 07.07.21 15:43 Uhr.

Den nachträglich eingesetzen Link kann ich leider nicht mehr korrigieren.


Grüssle ausm Badischen
Rainer alias meine dicke