Seite 2 von 2

Re: Wohin mit dem Pickerl?

Verfasst: Do 2. Mai 2013, 08:07
von Rentner
Der Halter von Louis ist so, dass man ihn zerstören muss um ihn ab zu bekommen.
Für Österreich ist er zugelassen, für die Schweiz wohl nicht. :daumen_ab:

Re: Wohin mit dem Pickerl?

Verfasst: Do 2. Mai 2013, 19:47
von darkrider
Verordnung 741.72
über die Abgabe für die Benützungvon Nationalstrassen
(Nationalstrassenabgabe-Verordnung, NSAV)
Art. 6 Vignette
1) Die Vignette ist am Fahrzeug wie folgt direkt aufzukleben:
- b. bei Anhängern und Motorrädern an einem nicht auswechselbaren, leicht zugänglichen Teil.

So Schreibt es das Gesetz :lol:
Also einfach auf die Schinge ;)

Grüße

Darkrider

Re: Wohin mit dem Pickerl?

Verfasst: Sa 4. Mai 2013, 16:14
von wind
die vignette in der schweiz muss nicht sichbar sein.
guckst du hier:
http://www.nws-biker.ch/index.php?topic=248.0" onclick="window.open(this.href);return false;