Wohin mit dem Pickerl?

Rentner

Re: Wohin mit dem Pickerl?

Beitrag von Rentner »

Der Halter von Louis ist so, dass man ihn zerstören muss um ihn ab zu bekommen.
Für Österreich ist er zugelassen, für die Schweiz wohl nicht. :daumen_ab:
darkrider

Re: Wohin mit dem Pickerl?

Beitrag von darkrider »

Verordnung 741.72
über die Abgabe für die Benützungvon Nationalstrassen
(Nationalstrassenabgabe-Verordnung, NSAV)
Art. 6 Vignette
1) Die Vignette ist am Fahrzeug wie folgt direkt aufzukleben:
- b. bei Anhängern und Motorrädern an einem nicht auswechselbaren, leicht zugänglichen Teil.

So Schreibt es das Gesetz :lol:
Also einfach auf die Schinge ;)

Grüße

Darkrider
wind

Re: Wohin mit dem Pickerl?

Beitrag von wind »

die vignette in der schweiz muss nicht sichbar sein.
guckst du hier:
http://www.nws-biker.ch/index.php?topic=248.0" onclick="window.open(this.href);return false;
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