Das ließt sich nach einfach machen

hab mal ab deinem Link die letzten Seiten abgearbeitet.
Ich hab mir zudem eben nochmal das Gutachten von Bridgestone für den AX41 angeschaut.
Die Verwendete Bereifung für meine DP07 fällt hier unter Punkt 2 welcher besagt, " Bescheinigung nur mitführen. (Unbedenklichkeitsbescheinigung)"
Weiter heißt es:
Wichtige Hinweise: Unbedingt beachten!
Diese Bescheinigung ist nur gültig mit Unterschrift der Bridgestone Europe NV/SA Niederlassung Deutschland
Sie ist vom Fahrzeugführer ständig mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzuzeigen. Eine Änderungsabnahme gemäß § 19 (3)
StVZO ist nicht erforderlich. Die aufgeführten Reifenkombinationen wurden von der Bridgestone Europe NV/SA Niederlassung Deutschland geprüft. Alle
o.g. Reifen ab Produktionsdatum 10/98 besitzen eine Bauartgenehmigung nach ECE-R 75. Die Verwendung der oben aufgelisteten Reifenkombinationen
an einem Fahrzeug im Originalzustand gemäß ABE bzw. EG-BE unter Beachtung der ggf. genannten Auflagen führt nicht zum Erlöschen der
Betriebserlaubnis gemäß § 19.2 StVZO, da keine Gefährdung zu erwarten ist. Bedenken gegen die Vorschriftsmäßigkeit des Fahrzeuges im Sinne des
§29 (3) StVZO können durch die Verwendung der aufgeführten Reifenkombinationen nicht begründet werden, da die Reifengrößen in der o.g. ABE/EGBE aufgeführt sind.
Demnach behauptet hier Bridgestone das der Reifen für in meinem Fall die DP07 einfach zu montieren und zu fahren ist, wenn sonst das Moped entsprechend ABE und EG-BE rollt.
Wie sehr man sich darauf stützen kann wenn es wirklich zur Kontrolle kommt keine Ahnung
In meinem Schein steht unter Punkt 22 für die Bemerkung absolut nichts. Reifengrößen sind aufgeführt ohne Beiwerk wie "R" "B" o.Ä.
Komm Ich in eine Kontrolle schaut der Ordnungshüter mMn nach dem Schein und ob die Reifengröße dazu passt. Speedindex Q ist bei mir für M+S per Aufkleber im Sichtfeld abgedeckt
Von daher

Ciao Kakao
Michelin zum Anakee Wild schreibt:
Wichtige Hinweise: Unbedingt beachten!
Diese Bescheinigung ist nur gültig mit Unterschrift der Bridgestone Europe NV/SA Niederlassung Deutschland
Sie ist vom Fahrzeugführer ständig mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzuzeigen. Eine Änderungsabnahme gemäß § 19 (3)
StVZO ist nicht erforderlich. Die aufgeführten Reifenkombinationen wurden von der Bridgestone Europe NV/SA Niederlassung Deutschland geprüft. Alle
o.g. Reifen ab Produktionsdatum 10/98 besitzen eine Bauartgenehmigung nach ECE-R 75. Die Verwendung der oben aufgelisteten Reifenkombinationen
an einem Fahrzeug im Originalzustand gemäß ABE bzw. EG-BE unter Beachtung der ggf. genannten Auflagen führt nicht zum Erlöschen der
Betriebserlaubnis gemäß § 19.2 StVZO, da keine Gefährdung zu erwarten ist. Bedenken gegen die Vorschriftsmäßigkeit des Fahrzeuges im Sinne des
§29 (3) StVZO können durch die Verwendung der aufgeführten Reifenkombinationen nicht begründet werden, da die Reifengrößen in der o.g. ABE/EGBE aufgeführt sind.
Hier ist die einzige Auflage :
Anakee Wild: max 170km/h, M+S markiert, Aufkleber am Motorrad erforderlich.
Für den Trailmax Mission schreibt Dunlop:
Siehe Bilder, die PDF hat ein Kopieren des Textes nicht zugelassen
Was mich hier stört ist der letzte Passus mit "Die angegebene Bereifung stimmt nicht überein" bla bla.
Diesen Passus hatten Michelin und Bridgestone auch, dieses aber per Nummern ausgeklammert.
Bei Dunlop steht es wie hier zu sehen im Fließtext ohne direkte Ausklammerung.
Wie oder was man damit jetzt anfängt weiß Ich auch nicht
