LG, rubbergum
Hintergrund-Infos zur Reifenfreigabe
- rubbergum
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Hintergrund-Infos zur Reifenfreigabe
LG, rubbergum
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Re: Hintergrund-Infos zur Reifenfreigabe
Mal eine nachvollziehbares Aussage.
Danke und Gruß
Werner_ED
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Werner_ED
Re: Hintergrund-Infos zur Reifenfreigabe
Super Video von Mopedreifen.de
Sehr verständliche Info über die Rechtslage.
Sehr verständliche Info über die Rechtslage.
- Christoph
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Re: Hintergrund-Infos zur Reifenfreigabe
Ja, danke @rubbergum für das Video! Zumal Dich die Problematik ja gar nicht betrifft.
Zu einer ähnlichen Einschätzung (wer das Video nicht gesehen hat: Reifen ohne Freigabe sind bei Polizeikontrollen und TÜV kein Problem, solange Dimension etc stimmen - aber im Schadensfall könnte der FZ-Halter ohne Freigabe/Unbedenklichkeitsbescheinigung in die Haftung genommen werden) sind wir hier irgendwo und irgendwann auch schon gekommen, aber im Video ist das Ganze weitgehend recherchiert und begründet.
Wobei, welche Reifen gibt es denn noch, die man haben will, aber für die es keine XT12-Freigabe gibt? Mir fällt da wenig ein, Conti TKC 70 und vielleicht Bridgestone T30...
Viele Grüße
Christoph
Zu einer ähnlichen Einschätzung (wer das Video nicht gesehen hat: Reifen ohne Freigabe sind bei Polizeikontrollen und TÜV kein Problem, solange Dimension etc stimmen - aber im Schadensfall könnte der FZ-Halter ohne Freigabe/Unbedenklichkeitsbescheinigung in die Haftung genommen werden) sind wir hier irgendwo und irgendwann auch schon gekommen, aber im Video ist das Ganze weitgehend recherchiert und begründet.
Wobei, welche Reifen gibt es denn noch, die man haben will, aber für die es keine XT12-Freigabe gibt? Mir fällt da wenig ein, Conti TKC 70 und vielleicht Bridgestone T30...
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Christoph
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Re: Hintergrund-Infos zur Reifenfreigabe
Hätte, könnte, sollte...Natürlich sind sich Juristen nie einig und schließen nie etwas aus. Vor Gericht und auf hoher See eben. Die Frage ist (und bleibt), ob solche Haftungsangelegenheiten jemals wirklich aufgetaucht oder rein theoretischer Natur sind.Christoph hat geschrieben: aber im Schadensfall könnte der FZ-Halter ohne Freigabe/Unbedenklichkeitsbescheinigung in die Haftung genommen werden) sind wir hier irgendwo und irgendwann auch schon gekommen, aber im Video ist das Ganze weitgehend recherchiert und begründet.
- Irrlander
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Re: Hintergrund-Infos zur Reifenfreigabe
Es gibt auch die Variante Hochgeschwindigkeitependeln auszuschließen in dem man Hochgeschwindigkeit vermeidet...
Sicher sind Haftungsfragen sehr lästig, aber so einfach kann mir kein Gutachter erzählen, dass ein Unfall bei 50km/h am falschen Reifen liegen soll.
Und wenn der Reifen tatsächlich nicht harmoniert wird ein Umtausch auf eigene Kosten gehen.
Auch das Argument, wenn es keine Unbedenklichkeit gibt ist der Reifen unsicher, ist nicht so einfach (zb bei neuen Reifentypen oder seltenen Motorrädern).
Es bleiben immer noch viele andere mögliche Ursachen, vom Fahrbahnbelag bis Vorfahrtsmissachtung oder andere technische Probleme (vom Lenkkopflager über Vogelschlag bis durch Ast blockierte Lenkung..)
Es ist aber leichter sich auf Fehler anderer zu berufen, wenn es eine Reifenfreigabe gibt.
(Wie wärs mit: Ich bin nur wegen des Reifen zu schnell gefahren. Ich musste das Pendeln durch Beschleunigen stoppen da Entschleunignug es verstärkte und das Motorrad unkontrolierbar machte... )
Sicher sind Haftungsfragen sehr lästig, aber so einfach kann mir kein Gutachter erzählen, dass ein Unfall bei 50km/h am falschen Reifen liegen soll.
Und wenn der Reifen tatsächlich nicht harmoniert wird ein Umtausch auf eigene Kosten gehen.
Auch das Argument, wenn es keine Unbedenklichkeit gibt ist der Reifen unsicher, ist nicht so einfach (zb bei neuen Reifentypen oder seltenen Motorrädern).
Es bleiben immer noch viele andere mögliche Ursachen, vom Fahrbahnbelag bis Vorfahrtsmissachtung oder andere technische Probleme (vom Lenkkopflager über Vogelschlag bis durch Ast blockierte Lenkung..)
Es ist aber leichter sich auf Fehler anderer zu berufen, wenn es eine Reifenfreigabe gibt.
(Wie wärs mit: Ich bin nur wegen des Reifen zu schnell gefahren. Ich musste das Pendeln durch Beschleunigen stoppen da Entschleunignug es verstärkte und das Motorrad unkontrolierbar machte... )
unterwegs ..,um fremde Welten zu entdecken...und neue Zivilisationen
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Re: Hintergrund-Infos zur Reifenfreigabe
Moin Christoph,Christoph hat geschrieben:Ja, danke @rubbergum für das Video! Zumal Dich die Problematik ja gar nicht betrifft.
Zu einer ähnlichen Einschätzung (wer das Video nicht gesehen hat: Reifen ohne Freigabe sind bei Polizeikontrollen und TÜV kein Problem, solange Dimension etc stimmen - aber im Schadensfall könnte der FZ-Halter ohne Freigabe/Unbedenklichkeitsbescheinigung in die Haftung genommen werden) sind wir hier irgendwo und irgendwann auch schon gekommen, aber im Video ist das Ganze weitgehend recherchiert und begründet.
Wobei, welche Reifen gibt es denn noch, die man haben will, aber für die es keine XT12-Freigabe gibt? Mir fällt da wenig ein, Conti TKC 70 und vielleicht Bridgestone T30...
Viele Grüße
Christoph
einen Reifen gibt es noch, für den es keine Freigabe gibt.
Das ist der Metzeler Z8.
Den Reifen hatte ich auf der FJR gefahren und war rundum zufrieden damit.
Gerne hätte ich den auf der gefahren. Schade !
Re: Hintergrund-Infos zur Reifenfreigabe
Wer oder was hindert dich?jalla hat geschrieben: einen Reifen gibt es noch, für den es keine Freigabe gibt.
Das ist der Metzeler Z8.
Den Reifen hatte ich auf der FJR gefahren und war rundum zufrieden damit.
Gerne hätte ich den auf der gefahren. Schade !
- Christoph
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Re: Hintergrund-Infos zur Reifenfreigabe
Mich würde in dem Fall hindern, dass es mit dem Pirelli Angel GT mittlerweile einen neueren Straßenreifen vom selben Konzern gibt, der laut "PS"/MOTORRAD-Test in jeder Disziplin besser oder gleich abschneidet, besser aussieht - und der für die XT12 freigegeben ist. Oder dass die "Reiseenduro"-Reifen wie Scorpion Trail II, Trailsmart oder A40 mittlerweile im Straßenverkehr wahrscheinlich genauso gut performen wie Tourensportreifen und dabei eher länger halten...Zörnie hat geschrieben:Wer oder was hindert dich?jalla hat geschrieben:Gerne hätte ich den auf der gefahren. Schade !
@Zörnie: Du hast Recht, es werden keine Präzedenzfälle genannt, und das Risiko ist gering. Aber falls man eben doch mal irgendwie dran sein sollte, geht es halt um Summen, die einem ganz schön das Leben versauen können (wenn es das dann nicht sowieso schon ist...). Insofern habe ich kein Problem damit, aus dem mittlerweile breiten Angebot von Reifen mit Unbedenklichkeitsbescheinigung auszuwählen. Noch 'n Aspekt: Wenn der Reifen falsch montiert ist, kann sich die Werkstatt bei einem UBB-Reifen schlecht rausreden, dass der gewählte Reifen nicht zu dem Motorrad passe => der Fehler muss dann in der Montage liegen, oder der Reifen hat Produktionsmängel und muss ersetzt werden.
Viele Grüße
Christoph
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