Garantieverlängerung

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varabike
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Re: Garantieverlängerung

Beitrag von varabike »

Hallo Dieter,

richtig, es sind die üblichen Verschleißteile, Glas und Verkleidungsschäden ausgeschlossen. D. h. es gibt eine Negativ-Liste. Garantie auf alles außer...

Bei einer Baugruppengarantie ist nach meinem Verständnis eine Positivliste die Garantiegruindlage. Hier werden einzelne Baugruppen z.B. motor, Antrieb oder Elektrik genannt und in diesen Baugruppen exakt die Teile benannt auf die sich die Garantie erstreckt. Teile, die hier nicht benannt sind haben keine Garantie.
Diese Art der Garantie ist also weniger umfangreich.

Daher finde ich es gut, dass die Yamaha Anschlußgarantie eben keine Baugruppengarantie ist.

Volker
Beste Grüße

Volker


Prima 5S, RD80LC2, XL250R, TDM850, R1100RS, 2 x XL1000V, XT1200Z First Edition (DP01), XT1200ZE (DP04), XT1200ZE Final Edition (DP07)
hdidi

Re: Garantieverlängerung

Beitrag von hdidi »

Jetzt lach nicht, aber ich glaub, ich bin zu doof.... :hirn:

Die "Teile/ Baugruppen", die Du im zweiten Absatz listest, sind doch aber über die Garantie abgedeckt :roll:

Irgendwie steh ich vermutlich nur mal wieder aufm Schlauch..... :lol: :hirn:
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varabike
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Re: Garantieverlängerung

Beitrag von varabike »

Hallo Dieter,

ich lach nicht. Vieleicht ist es für mich durch meinen Job zu selbstverständlich. Ich erkläre es noch mal mit anderen Worten.

Die Baugruppen Garantie gilt nur für die genannten Baugruppen. Für nicht genannte Baugruppen bzw. Teile die in den entsprechenden Baugruppen nicht genannt sind eben nicht.

Die Yamaha Garantie gilt für alles und alle Baugruppen. Es sei den es ist irgendetwas explizit ausgeschlossen. Natürlich sind in der Yamaha Garantie auch die genannten Baugruppen enthalten, aber auch viel mehr z.B. Elektrik, Drehzahlmesser, Tachoelement, Lichtschalter .........

Ich gebe mal ein beispiel aus dem Auto Bereich. In der Baugruppen Garantie ist in der Baugruppe Komfort-Elektrick der Motor des elektrischen Fensterhebers genannt. Wenn das Fenster nicht mehr hochgeht (@ Pitterl bitte keinen Komentar :-) ) und der Fensterheber Motor ist kaputt, dann hast Du Garantie. Wenn aber ein gebrochens Kabel oder der Schalter die Ursache sind hast Du keine Garantie

Wenn es noch nicht klar ist kannst du gern nochmal schreiben oder ir ne PN schicken, dann versuch ich es am Telefon zu erklären ist vieleicht einfacher als mit den ganzen Tasten hier vormir.

Gruß Volker
Beste Grüße

Volker


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hdidi

Re: Garantieverlängerung

Beitrag von hdidi »

Danke Dir für die Mühe, ich habs jetzt schon in etwa geschnallt ;)

Die Yamahagarantie gilt ja für alles, ausser den Teilen, die sie explizit nennen.

Danke Dir nochmal !!! :daumen: :winken:
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ohmann
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Re: Garantieverlängerung

Beitrag von ohmann »

Moin Moin Zusammen,

ich war auch letzte Woche beim "Freundlichen" bezüglich Informationen zur Garantieverlängerung. Diese Garantieverlängerung wird über die Allianz abgeschlossen. D.h. bei einem eventuellen Schaden muss der Yamahahändler erst die Allianz kontaktieren!
Das hört sich vermutlich nicht nach einer schnellen Garantieabwicklung ab! Somit gerät man im Garantiefall schnell zwischen die Stühle des Yamahahändler (der gegen Bezahlung gerne helfen möchte) und dem Versicherer (der vielleicht das Geld lieber für sich behalten möchte). Vielleicht wäre eine Rechtsschutzversicherung dann auch noch sinnvoll um bei unterschiedlichen Ansichten günstig klagen zu können!
Ich möchte daher mal in die Runde fragen: "Hat jemand schon mal Erfahrungen gemacht mit der angebotenen Garantieabwicklung über den Versicherer Allianz?"
Ich muss mich bis Ende Juni entscheiden, ob ich eine Garantieverlängerung abschließe, bis dahin habe ich vermutlich 25.000km auf der Uhr!
Ich fahre immer schon Yamaha und bin eigentlich noch nie groß enttäuscht worden!
Daher tendiere ich dazu keine abzuschließen!

Bis dahin

Gruß aus Hamburg

ohmann
Einfach mal losfahren!
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