Freigabe Grobstoller
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Freigabe Grobstoller
Heute in der Motorrad erschienen https://www.motorradonline.de/ratgeber/ ... revidiert/
Gruß Helmut
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Re: Freigabe Grobstoller
Klingt doch super
Die notwendigen Auflagen klingen aber noch immer wischi waschi... was genau bedeuten die für uns und unsere ?
Die notwendigen Auflagen klingen aber noch immer wischi waschi... was genau bedeuten die für uns und unsere ?
Grüße
Michael
(XT 1200 ZE, DP04, blau)
Michael
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Re: Freigabe Grobstoller
Das mit der Bauart verstehe Ich noch nicht ganz.Südwestpfälzer hat geschrieben: ↑Di 3. Aug 2021, 11:12 Klingt doch super
Die notwendigen Auflagen klingen aber noch immer wischi waschi... was genau bedeuten die für uns und unsere ?
Geht es jetzt oder nicht AX41 geht laut Speedindex nun wieder, aber Bauart ist halt Bias.
Freigabe gibt es aber vom Hersteller reicht dass dann?
- Christoph
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Re: Freigabe Grobstoller
Heidenau trifft dazu ein bisschen deutlichere Aussagen (Kürzung und Formatierung von mir):
Viele Grüße
Christoph
Quelle mit weiteren dort verlinkten Quellen: https://de.reifenwerk-heidenau.com/modu ... aessig.htmDurch die [...] Verordnung [...], ist es wieder legal möglich mit M+S gekennzeichneten Reifen die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges zu unterschreiten. Wichtig ist dabei, dass die zulässige Geschwindigkeit des Reifens im Sichtfeld des Fahrerse mit einem entsprechenden Aufkleber kenntlich gemacht wird.
Entscheidend ist der Neue Absatz (11): "Absatz 5 gilt entsprechend für solche Luftreifen, die die [...] Eigenschaften erfüllen (M+S Reifen), sofern diese Luftreifen an Fahrzeugen der Klasse L verwendet werden."
Viele Grüße
Christoph
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Re: Freigabe Grobstoller
Wäre ja auch ein Wunder gewesen, wenn wir in Deutschland mal etwas klar und für alle direkt verständlich geregelt hätten
Grüße
Michael
(XT 1200 ZE, DP04, blau)
Michael
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