Helmut hat geschrieben: Sa 30. Jan 2021, 12:41 Yeti,

Eine Tankstelle gehört , so glaube ich, auch dazu.
Yeti hat geschrieben: Sa 30. Jan 2021, 11:42 in § 11 Absatz 1 bis 3 genannten Handelseinrichtungen...
NRW-Verordnung
§ 11
Handel, Messen und Märkte, Alkoholverkauf
(1) Zulässig bleiben der Betrieb von
1. Einrichtungen des Einzelhandels für Lebensmittel, Direktvermarktungen von Lebensmitteln, Abhol- und Lieferdiensten sowie Getränkemärkten,
2. Wochenmärkten für Verkaufsstände mit dem Schwerpunkt Lebensmittel und Güter des täglichen Bedarfs,
3. Apotheken, Reformhäusern, Sanitätshäusern, Babyfachmärkten und Drogerien,
4. Tankstellen, Banken und Sparkassen sowie Poststellen,
5. Kioske und Zeitungsverkaufsstellen,
6.
Futtermittelmärkten und Tierbedarfsmärkten
Was der Laschet da so alles schreiben läßt: "in § 11 Absatz 1 bis 3"
Demnach würden Tankstellen nicht dazu gehören, und Markus'
persönlicher Bedarf ?

Ich sag jetzt nix mehr, sonst werde ich noch mißverstanden

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Grüße, Yeti.
Meine Moppeds: Zündapp DB200; BMWs: R69S - R100 - R100CS - R100GS > HPN-Sport - K1; Yammis: FZS1000; XT1200Z; Tracer900-GT