Gefunden im Tourenfahrer online und mal hier eingestellt.
Verkehrssünder enteignet
29.04.2019
Das Hamburger Oberlandesgericht hat einem Verkehrssünder sein Motorrad ersatzlos weggenommen. Grundlage dieser Enteignung ist der seit Anfang 2018 gültige Paragraf 315d im Strafgesetzbuch.
Auf der Autobahn 88 km/h schneller erlaubt, in der Ortschaft 129 km/h statt 50 und auf der Landstraße 226 km/h statt 100, dazu noch rechts überholt und durchgezogene Linien überfahren – ein 22-Jähriger Norddeutscher hat auf seinem technisch veränderten Supersportmotorrad sämtliche Register gezogen.
Dafür hat ihm jetzt das Hanseatische Oberlandesgericht den Führerschein entzogen, ihn mit neun Monaten Führerscheinsperre sowie 2600 Euro Geldstrafe belegt. Außerdem wurde sein Motorrad ersatzlos eingezogen, es soll nun versteigert werden.
Grundlage der Enteignung ist der Paragraf 315d im Strafgesetzbuch. Der besagt: »Wer sich im Straßenverkehr als Kraftfahrzeugführer mit nicht angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Zusätzlich können Kraftfahrzeuge eingezogen werden.«
...und wech ist der "Hobel"
- SiriusBlack
- Beiträge: 308
- Registriert: Di 6. Aug 2013, 19:36
- Erstzulassung: 2010
- Km-Stand: 115000
- Modell: DP01
- Erstzulassung der 2. XT1200Z: 0
- Km-Stand der 2. XT1200Z: 0
...und wech ist der "Hobel"
"Wir haben zwei Leben und das zweite beginnt, wenn du erkennst, dass du nur eins hast.“
Re: ...und wech ist der "Hobel"
Sofern es sich hierbei nicht um einen verspäteten Aprilscherz handelt, kann ich dazu nur sagen,- absolut richtig so!!!!
- Hombre
- Beiträge: 40
- Registriert: Mi 12. Mär 2014, 21:09
- Erstzulassung: 2013
- Km-Stand: 57000
- Modell: DP01
- Erstzulassung der 2. XT1200Z: 0
- Km-Stand der 2. XT1200Z: 0
- Ort: 83620 Feldkirchen-Westerham
Re: ...und wech ist der "Hobel"
Ich persönlich halte die Strafe für übertrieben.
Nehmen wir mal an, man bekommt von einem Gewalttäter ein paar aufs Maul und dieser wird dann von der Polizei erwischt, dann wird dieser vermutlich nach Aufnahme seiner Personalien wieder nach Hause gehen können, ohne das er seinen Führerschein, oder Eigentum abgeben muss.
Es ist eben einfacher und ungefährlicher, denen das Geld aus der Tasche zu ziehen, die es haben.
Nehmen wir mal an, man bekommt von einem Gewalttäter ein paar aufs Maul und dieser wird dann von der Polizei erwischt, dann wird dieser vermutlich nach Aufnahme seiner Personalien wieder nach Hause gehen können, ohne das er seinen Führerschein, oder Eigentum abgeben muss.
Es ist eben einfacher und ungefährlicher, denen das Geld aus der Tasche zu ziehen, die es haben.
-
- Beiträge: 41
- Registriert: Mo 16. Jul 2018, 16:10
- Erstzulassung: 2013
- Km-Stand: 17000
- Modell: DP01
- Erstzulassung der 2. XT1200Z: 0
- Km-Stand der 2. XT1200Z: 0
- Ort: Westpfalz
Re: ...und wech ist der "Hobel"
Moin...in der Schweiz ist das seit Jahren so, und schon bei weniger Überschreitung. Daher leasen die Schweizer alles was fährt, was denen nicht gehört, kann man nicht beschlagnahmen. Und meine Meinung...wenn einer so überzieht...völlig in Ordnung. Denke 11 Tote Motorradfahrer an Ostern sprechen ja Bände.
Gruß
Frank
Gruß
Frank
34L- 3AJ - ST 750 - XT1200 Z
-
- Beiträge: 120
- Registriert: Di 1. Nov 2011, 19:19
- Erstzulassung: 2011
- Km-Stand: 3300
- Modell: DP01
- Erstzulassung der 2. XT1200Z: 0
- Km-Stand der 2. XT1200Z: 0
- Ort: Saarlouis
Re: ...und wech ist der "Hobel"
Ich glaube eher an den 1. April als an eine solche Story, schon gar nicht in Deutschland!
- SiriusBlack
- Beiträge: 308
- Registriert: Di 6. Aug 2013, 19:36
- Erstzulassung: 2010
- Km-Stand: 115000
- Modell: DP01
- Erstzulassung der 2. XT1200Z: 0
- Km-Stand der 2. XT1200Z: 0
Re: ...und wech ist der "Hobel"
Völlig falscher Denkansatz, hier wurde vorsätzlich bewusst und willentlich das Motorrad zum übertreten von Gesetzen benutzt.Hombre hat geschrieben: ↑Mi 1. Mai 2019, 10:04 Ich persönlich halte die Strafe für übertrieben.
Nehmen wir mal an, man bekommt von einem Gewalttäter ein paar aufs Maul und dieser wird dann von der Polizei erwischt, dann wird dieser vermutlich nach Aufnahme seiner Personalien wieder nach Hause gehen können, ohne das er seinen Führerschein, oder Eigentum abgeben muss.
Es ist eben einfacher und ungefährlicher, denen das Geld aus der Tasche zu ziehen, die es haben.
Und es ist zu vermuten, das er nicht zum ersten Mal derartig durch die Landschaft "geflogen" ist.
Genau solche Leute sorgen dafür das die Vorderer von Fahrverboten für Möppis neue Nahrung bekommen.
Außerdem, was hat das mit Geld aus der Tasche ziehen zu tun? Er wird sich sicherlich anwaltlich vertreten lassen haben bzw. sich
beraten lassen haben und dieser wird ihm wohl dazu geraten haben die Strafe zu akzeptieren.
Spekulation: es könnte auch noch schlimmer kommen, fahrverbot länger als ein jahr, wiedererteilung nur mit mpu, noch ein "paar"
euros obendrauf,oder gar ne strafe zur bewährung etc.p.p.
"Wir haben zwei Leben und das zweite beginnt, wenn du erkennst, dass du nur eins hast.“
- Tequila
- Beiträge: 3707
- Registriert: Mi 7. Sep 2011, 09:13
- Erstzulassung: 2011
- Km-Stand: 1
- Modell: DP01
- Erstzulassung der 2. XT1200Z: 0
- Km-Stand der 2. XT1200Z: 0
- Ort: Overath
Re: ...und wech ist der "Hobel"
Ich hab gerade mal den 315d StGB gegoogelt - da steht nichts von Beschlagnahme .....
Viele Grüße
Heinz
*hoffentlich werde ich nie erwachsen*
Heinz
*hoffentlich werde ich nie erwachsen*
- dekorolle
- Beiträge: 400
- Registriert: So 22. Dez 2013, 23:01
- Erstzulassung: 2013
- Km-Stand: 87000
- Modell: DP01
- Erstzulassung der 2. XT1200Z: 0
- Km-Stand der 2. XT1200Z: 0
- Ort: 45549 Sprockhövel
Re: ...und wech ist der "Hobel"
Paragraph 315f StGB.
Grüße von Rolf D. aus S.
Manchmal vermisse ich die Zeit, als es pro Dorf nur einen Trottel gab.
Manchmal vermisse ich die Zeit, als es pro Dorf nur einen Trottel gab.