Moinsen,
bei mir gestern auch erledigt. 15 Minuten Arbeit, 20 Minuten Papierkram mit Eintrag im Serviceheft, insgesamt 1 Stunde mit netten Kollegen auf dem Hof in Luckenwalde geplaudert.
Sehr ärgerlich ist allerdings das Prozedere von Yamaha. Das Motorrad muss zwingend physisch beim Händler stehen damit er den Schalter bestellen kann. Das heisst bringen, heimfahren, am nächsten Tag hinfahren, abholen. Und das für 1 Stunde Aufwand.
Ich hatte Glück dass das gleiche Modell 2 Tage vorher hereinkam und die Bestellung dafür gemacht wurde. Ich bekam dann den Schalter und als mein Mopped da stand wurde dieser dann für den Ersteren bestellt.
Ich hatte lange mit meinem Händler diskutiert, er meinte das sei von Yamaha so vorgeschrieben, damit das Teil auch wirklich getauscht wird, und er nicht zahlen muss falls der Kunde nicht kommt. Das empfinde ich als extrem kundenunfreundlich und habe als Kaufmann kein Vertändnis dafür . Zum Glück ging das bei meinem Händler wie oben besschrieben ohne den zusätzlichen Aufwand
Letztes Jahr hatte mein VW Tiguan einen Rückruf wegen ABS Steuergerätes. Termin gemacht, hingefahren, getauscht, fertig. So sollte das gehen.
I
ch wünsche Euch ein schönes Osterfest und spannende Touren. Bleibt gesund.
Rückruf XT1200Z/ZE
- ems
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Re: Rückruf XT1200Z/ZE
Ich war heute auch beim Yamaha-Händler,
der Termin wurde vor 10 Tagen per Mail gemacht (ich habe einen Anreiseweg von 99 km), aufgrund dessen ist das Teil bestellt worden und heute wurde es eingebaut.
Auf Wunsch gab es ganz unkompliziert einen Nachweis über die Arbeiten.
Mit Bestellung des Teils bei Yamaha wurde der Mechanismus der Rückrufaktion ingang gesetzt und Yamaha hat automatisch das KBA darüber informiert das an meiner Maschine alles dementsprechend erledigt wird, alles ganz easy, nur das Wetter war heute absoluter Mist.
der Termin wurde vor 10 Tagen per Mail gemacht (ich habe einen Anreiseweg von 99 km), aufgrund dessen ist das Teil bestellt worden und heute wurde es eingebaut.
Auf Wunsch gab es ganz unkompliziert einen Nachweis über die Arbeiten.
Mit Bestellung des Teils bei Yamaha wurde der Mechanismus der Rückrufaktion ingang gesetzt und Yamaha hat automatisch das KBA darüber informiert das an meiner Maschine alles dementsprechend erledigt wird, alles ganz easy, nur das Wetter war heute absoluter Mist.
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Bislang: Yamaha DT 80 MX, 27 Jahre Pause, Yamaha XT 660R, BMW F 800 GS, Yamaha XT 1200Z - DP07 -
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- Reinhard
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Re: Rückruf XT1200Z/ZE
Hallo,Bikefixx hat geschrieben: ↑Sa 27. Mär 2021, 14:29 Sehr ärgerlich ist allerdings das Prozedere von Yamaha. Das Motorrad muss zwingend physisch beim Händler stehen damit er den Schalter bestellen kann.
Ich hatte lange mit meinem Händler diskutiert, er meinte das sei von Yamaha so vorgeschrieben, damit das Teil auch wirklich getauscht wird, und er nicht zahlen muss falls der Kunde nicht kommt.
da habe ich zum Glück, wie viele andere hier auch, einen guten Händler. Ich denke, dass eher der Händler ist, der die Regeln macht und nicht Yamaha.
Ich habe, als ich das Rückrufschreiben bekommen hatte, mit meiner Werkstatt Kontakt aufgenommen und per Mail den Rückrufservice vereinbart, sobald das Salz von der Straße ist. Das war dann am Donnerstag soweit...
Hin gefahren, tauschen lassen, fertig. Ich bin dort allerdings bekannter, langjähriger Kunde.
Schöne Grüße
Reinhard
Vespa 150T4, Honda CB 250 G, Honda CM 450, Suzuki GSX1100G, Suzuki GSX1100F, Yamaha FJR 1300 A RP11, Yamaha XT 1200 Z DP04
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Re: Rückruf XT1200Z/ZE
Hallo zusammen
Ich war am 25.3 wegen der Rückrufaktion von Yamaha beim Freundlichen und habe gleich noch einen Akrapovic Topf und die Gepäckträgerplatte für das Topcase montieren lassen.
Alles verlief völlig problemlos.
Allen ein schönes Wochenende
Beste Grüße
Torsten
Ich war am 25.3 wegen der Rückrufaktion von Yamaha beim Freundlichen und habe gleich noch einen Akrapovic Topf und die Gepäckträgerplatte für das Topcase montieren lassen.
Alles verlief völlig problemlos.
Allen ein schönes Wochenende
Beste Grüße
Torsten
Ich habe auch keine Lösung, bin aber von dem Problem sehr beeindruckt
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Re: Rückruf XT1200Z/ZE
Die Regeln macht Yamaha. Der Händler bestätigt ungünstiger Weise beim eröffnen des Garantieauftrages, dass die Arbeit durchgeführt ist und das KBA wird informiert. Dummerweise bekommt der Händler das Teil aber erst nach eröffnen des Garantieauftrages.Reinhard hat geschrieben: ↑Sa 27. Mär 2021, 17:49Hallo,Bikefixx hat geschrieben: ↑Sa 27. Mär 2021, 14:29 Sehr ärgerlich ist allerdings das Prozedere von Yamaha. Das Motorrad muss zwingend physisch beim Händler stehen damit er den Schalter bestellen kann.
Ich hatte lange mit meinem Händler diskutiert, er meinte das sei von Yamaha so vorgeschrieben, damit das Teil auch wirklich getauscht wird, und er nicht zahlen muss falls der Kunde nicht kommt.
da habe ich zum Glück, wie viele andere hier auch, einen guten Händler. Ich denke, dass eher der Händler ist, der die Regeln macht und nicht Yamaha.
Ich habe, als ich das Rückrufschreiben bekommen hatte, mit meiner Werkstatt Kontakt aufgenommen und per Mail den Rückrufservice vereinbart, sobald das Salz von der Straße ist. Das war dann am Donnerstag soweit...
Hin gefahren, tauschen lassen, fertig. Ich bin dort allerdings bekannter, langjähriger Kunde.
Der Händler steckt also in der Zwickmühle. Was wäre, wenn der Händler den Garantieauftrag eröffnet um das Teil zu bestellen und der Motorradfahrer Tage später wegen genau dem Defekt verunglückt. Lt. KBA und Yamaha hätte das Teil schon gewechselt sein müssen.
Oder der Kunde verkauft spontan sein Motorrad. Der Rückruf wurde noch nicht durchgeführt aber die Durchführung der Rückrufaktion wurde vom Händler durch eröffnen des Garantieauftrages bereits bestätigt.
Den Mist hat sich Yamaha ausgedacht.
Händler die von der Vorgabe abweichen gehen unter Umständen ein hohes Haftungs-Risiko ein.
Beste Grüße
Volker
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Re: Rückruf XT1200Z/ZE
Also ich hatte keinerlei Ärger mit dem Rückruf, habe das mit dem fälligen TÜV gemacht, habe nen Termin ausgemacht, bin hingefahren und das Teil wurde getauscht. Gab auch keinen Papierkram, allerdings auch keine Bestätigung oder Eintrag im Serviceheft. Scheint jeder Händler anders zu handhaben.
Gruß aus München
Peter
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Re: Rückruf XT1200Z/ZE
Hallo,varabike hat geschrieben: ↑Sa 27. Mär 2021, 20:18
Die Regeln macht Yamaha. Der Händler bestätigt ungünstiger Weise beim eröffnen des Garantieauftrages, dass die Arbeit durchgeführt ist und das KBA wird informiert. Dummerweise bekommt der Händler das Teil aber erst nach eröffnen des Garantieauftrages.
Der Händler steckt also in der Zwickmühle. Was wäre, wenn der Händler den Garantieauftrag eröffnet um das Teil zu bestellen und der Motorradfahrer Tage später wegen genau dem Defekt verunglückt. Lt. KBA und Yamaha hätte das Teil schon gewechselt sein müssen.
wenn der Händler einen Auftrag eröffnet, um das Teil zu bekommen, wird er doch sicher nicht automatisch von Yamaha beim KBA als geschlossen gemeldet.
Das Schließen des Auftrags macht der Händler/die Werkstatt nach erfolgtem Tausch.
Schöne Grüße
Reinhard
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Re: Rückruf XT1200Z/ZE
Tja die Hersteller denken sich bei den Garantierichtlinien schon ungewöhnliche Sachen aus. Muß auch nicht immer logisch oder praxisgerecht sein.
Beste Grüße
Volker
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Re: Rückruf XT1200Z/ZE
Ich habe heute ein zweites Briefchen von Yamaha bzw. vom KBA bekommen.
Ich werde aufgefordert mich "unbedingt" mit einem autorisierten Yamaha-Händler in Verbindung zu setzen.
"Nach nun 4 Monaten haben wir festgestellt, dass ihr Fahrzeug noch nicht ...".
Mal schauen wie das dritte Briefchen aussieht.
Ich werde aufgefordert mich "unbedingt" mit einem autorisierten Yamaha-Händler in Verbindung zu setzen.
"Nach nun 4 Monaten haben wir festgestellt, dass ihr Fahrzeug noch nicht ...".
Mal schauen wie das dritte Briefchen aussieht.
Viele Grüße
Franz
XT 1200 Z, XT 1200 Z, V-Strom 1000, XTZ750, BMW R80G/S, XT600Z, XT500, XT500, KTM 250 GS
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Re: Rückruf XT1200Z/ZE
Nicht, dass das dritte Briefchen die Außerbetriebsetzung ist
Wo liegt das Problem, es nicht machen zu lassen
Wo liegt das Problem, es nicht machen zu lassen
Viele Grüße
Gerhard
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