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Re: Motorschutzplatte, Sturzbügel und Zusatzleuchten

Verfasst: Di 30. Jun 2020, 11:00
von dekorolle
Wer das normale Abblendlicht nicht gewahr wird, der bemerkt den Christbaum ebensowenig :shock:

Re: Motorschutzplatte, Sturzbügel und Zusatzleuchten

Verfasst: Di 30. Jun 2020, 13:00
von Stefan_L
Evt. würde es zur Versachlichung beitragen wenn allen bewußt wäre das TFL ein ungerichtetes Licht ist (es strahlt also in einem viel größeren Raumwinkel als gerichtete Leuchten) und alle Nebel-, Fern. oder sonstigen Scheinwerfer eben gerichtetes Licht abgeben.

Wenn man also seine Nebel- oder Fernscheinwerfer so einstellt das sie den Gegenverkehr direkt anstrahlen wird man zwar gesehen, blendet die Anderen jedoch.
Bei TFL ist dies nicht der Fall.

Wenn man dann noch TFL mit LEDs > 6500 K nutzt hebt sich das TFL sehr gut von Glühlampenlicht ab.

Ich habs vor Jahren mal ausprobiert bei tief stehender Sonne von hinten, LED-TFL gegen Abblendlicht der XT1200.

Mit LED-TFL gut erkennbar, mit Abblendlicht zu erahnen.

Re: Motorschutzplatte, Sturzbügel und Zusatzleuchten

Verfasst: Di 30. Jun 2020, 13:27
von Tequila
Hallo Stefan, danke für die Erklärung. Das ist mir zwar noch nie aufgefallen, klingt aber plausibel :daumen:
Die Sache hat nur einen Haken: Es müßte so geschaltet sein wie bei jedem Auto, sprich "Abblendlicht an / Tagfahrlicht aus".

>Tagfahrleuchten (TFL) dienen der besseren Erkennbarkeit von Kraftfahrzeugen bei Tageslicht mit möglichst geringem Energieverbrauch. Der Anbau an Krafträdern (Zweiräder über 45 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit oder über 50 cm3 Hubraum) ist zulässig, aber nicht vorgeschrieben.

Aufgrund einer Änderung von § 17 StVO darf ab dem 1.4.2013 bei Motorrädern am Tag anstelle des Abblendlichtes auch mit eingeschalteten Tagfahrleuchten gefahren werden.

Unabhängig von der Ausrüstung eines Fahrzeugs mit TFL ist gemäß § 17 StVO das Abblendlicht einzuschalten bei:

erheblicher Sichtbehinderung am Tag durch Nebel, Schneefall oder Regen
Dämmerung, Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern.<


Quelle:TÜV Nord

Heißt also, wir müssten zusätzlich zum TFL nur noch die Schaltung so ändern, das wahlweise das Eine oder das Andere leuchtet.

Re: Motorschutzplatte, Sturzbügel und Zusatzleuchten

Verfasst: Di 30. Jun 2020, 14:35
von Trigger
Tequila hat geschrieben: Di 30. Jun 2020, 13:27 Hallo Stefan, danke für die Erklärung. Das ist mir zwar noch nie aufgefallen, klingt aber plausibel :daumen:
Die Sache hat nur einen Haken: Es müßte so geschaltet sein wie bei jedem Auto, sprich "Abblendlicht an / Tagfahrlicht aus".

>Tagfahrleuchten (TFL) dienen der besseren Erkennbarkeit von Kraftfahrzeugen bei Tageslicht mit möglichst geringem Energieverbrauch. Der Anbau an Krafträdern (Zweiräder über 45 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit oder über 50 cm3 Hubraum) ist zulässig, aber nicht vorgeschrieben.

Aufgrund einer Änderung von § 17 StVO darf ab dem 1.4.2013 bei Motorrädern am Tag anstelle des Abblendlichtes auch mit eingeschalteten Tagfahrleuchten gefahren werden.

Unabhängig von der Ausrüstung eines Fahrzeugs mit TFL ist gemäß § 17 StVO das Abblendlicht einzuschalten bei:

erheblicher Sichtbehinderung am Tag durch Nebel, Schneefall oder Regen
Dämmerung, Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern.<


Quelle:TÜV Nord

Heißt also, wir müssten zusätzlich zum TFL nur noch die Schaltung so ändern, das wahlweise das Eine oder das Andere leuchtet.
Um da kurz ein zu haken ;)
Bei aktuelleren KFZs leuchtet auch seit längerem schon beides.
Mercedes z.B. hat seit dem verlegen der Tagfahrleuchten in den Scheinwerfer (ab 2014) bei zuschalten des Abblendlichtes alles am Funzeln.
Nur bei den älteren Modellpflegen (vor 2014) bei denen das TFL noch extern unten in der Stoßstange iwo hängt schaltet dieses ab wenn Abblend an.
Das handhaben mittlerweile viele so.
Bei den Kollegen der bayrischen Rotorenmanufaktur leuchtet beim Konkurrenzmodell ja auch das TFL zusätzlich zum Abblend oder Fernlicht :lol:
Alles wie immer jeder macht was er will und am Ende stört es doch keinen :mrgreen:

Grüße :daumen:

Re: Motorschutzplatte, Sturzbügel und Zusatzleuchten

Verfasst: Di 30. Jun 2020, 16:15
von horscht
dekorolle hat geschrieben: Di 30. Jun 2020, 11:00 Wer das normale Abblendlicht nicht gewahr wird, der bemerkt den Christbaum ebensowenig :shock:
:klatsch: :daumen:

Re: Motorschutzplatte, Sturzbügel und Zusatzleuchten

Verfasst: Di 30. Jun 2020, 21:31
von Mr.L
n´abend,

ist das Abblendlicht eingeschaltet darf das Tagfahrlicht, wenn es weiterhin eingeschaltet bleibt, nur gedimmt betrieben werden.
So ist es bei meinem Tiguan 1 mit Bi-Xenon und LED Tagfahrlicht.
Wollte ich erst so nicht wahrhaben und habe mich ein wenig mit der Thematik befasst.

Von Hella gibts LEDay Flex
https://www.hella.com/daytimerunninglig ... -1778.html
Das sind die die es bei Touratech damals für die XT gab und bei Altrider evt. noch gibt.
Am Kabelsatz für die LEDay Flex gibt´s auch einen "Remute" Eingang.
Wird der mit Strom beaufschlagt, werden die LEDs gedimmt.
Die dürfen dann so mit dem Abblendlicht betrieben werden.

Wäre eine Möglichkeit Tagfahrlicht legal zu betreiben.
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Da außen angebaut sah das aber so kacke aus, habe die momentan noch nicht im Einsatz.
Bin dann mit LEDs Nebler von Rizoma die unter den Lampen montiert waren unterwegs.
fullsizeoutput_aed.jpeg
Dann hatte ich im PKW sitzend und genau gegen die tief stehende Sonne fahrend das Erlebnis mit dem "Christbaum-Fahrer".
Mir kam eine älteres Moped mit einem grosser Runder Halogen Scheinwerfer und zusätzlich LED Beleuchtung links und rechts fast außen montiert, entgegen.
Dadurch das ich Richtung Sonne blickte , verschwand der Halogenscheinwerfer und ich konnte gut das helle Licht von den LEDs sehen.
Fast auf meiner Höhe passierte er im Hintergrund ein weißes Haus, ich guckte nicht mehr Richtung Sonne und konnte auf einmal den Halogenscheinwerfer gut wahrnehmen, das LED Licht fast nicht mehr.
Vielleicht wurde das Licht zu sehr nach vorne gebündelt..... wer weiß.

Fahre ich in den Abendstunden bei tief stehender Sonne, schalte ich einfach LED Nebler dazu.
Möchte das aber noch umbauen und die Hella LEDay Flex unter den Hauptscheinwerfern montieren.
Abblendlicht wird dann aber abgeschaltet, für Lichthupe habe ich noch einen Zusatzscheinwerfer der momentan nicht montiert ist.
Wird das Abblendlicht eingeschaltet, dimmen die Hella automatisch.
Die Standlicht funzeln müssten bei dieser Kombi dann aber ausgeschaltet bleiben.
So wäre es eine zugelassenen und legitime Möglichkeit.

Ich vertrete aber die Meinung, wenn bessere Sichtbarkeit durch Zusatzlicht, dann bitte aber einzeln oder paarig mittig am Fahrzeug.
Ein Motorrad sollte als Motorrad zu erkennen sein.
Motorrad wird immer schnell oder zügig in Verbindung gebracht, vielleicht bleiben die Leute in der Seitenstrasse schon mal ehr stehen.

Die Strassenbahnen mit den 3 Lampen, 2 unten eine Mittig oben....... die cruisen doch nur in der Gegend rum, da kann man noch schnell aus der Seitenstrasse raus ziehen.


Grüsse basti

Re: Motorschutzplatte, Sturzbügel und Zusatzleuchten

Verfasst: Di 30. Jun 2020, 22:08
von Stefan_L
Ein Blick ins WIKI genügt um zu sehen das die STVO-konforme Schaltung des TFL wahrlich kein Hexenwerk ist.

Bis zum Anbau des LED-Tagfahlichts hatte ich mehrfach Erlebnisse das bei tief stehender Sonne die Halogenabblendlampen von Autofahrern und Moppedfahrern nicht wahrgenommen wurden und das ABS mal wieder gespült wurde. Danach nicht mehr.

Re: Motorschutzplatte, Sturzbügel und Zusatzleuchten

Verfasst: Mi 1. Jul 2020, 12:10
von Yoda
servus aus wien

in österreich ist das eine ganz einfache geschichte.
dazu kann man hier: https://www.oesterreich.gv.at/themen/fr ... einwerfern
mehr lesen.

Re: Motorschutzplatte, Sturzbügel und Zusatzleuchten

Verfasst: Mi 1. Jul 2020, 14:22
von Trigger
Yoda hat geschrieben: Mi 1. Jul 2020, 12:10 servus aus wien

in österreich ist das eine ganz einfache geschichte.
dazu kann man hier: https://www.oesterreich.gv.at/themen/fr ... einwerfern
mehr lesen.
Was ja bei der XT nicht möglich ist, da sich das Abblendlicht nicht ausschalten lässt.
Somit sind quasi alle Tourenfahrer die zu euch kommen entgegen eurer Gesetzeslage unterwegs :lol:
Ich war jetzt grad wieder 8 Tage bei euch in Tirol und habe mich sogar mit Polizisten wegen der Lärmsache unterhalten und die haben nur gegrinst und gefragt seit wann Yamaha Fahrer wie ne GS rumfahren wollen mit den ganzen funzeln :mrgreen:

Wie immer wahrscheinlich nur ein Problem wenn man an den falschen gerät :daumen:

Re: Motorschutzplatte, Sturzbügel und Zusatzleuchten

Verfasst: Mi 1. Jul 2020, 15:44
von Yoda
nein sind sie nicht, bei uns darfst abbledlicht UND nebelscheinwerfer aufdrehen.

ein freund von mir ist bei der verkehrspolizei, und der hat den gleichen wissensstand - das man abblendlicht und nsw aufdrehen kann