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Freigabe Grobstoller

Verfasst: Di 3. Aug 2021, 01:05
von Fazzo

Re: Freigabe Grobstoller

Verfasst: Di 3. Aug 2021, 11:12
von Südwestpfälzer
Klingt doch super :daumen:
Die notwendigen Auflagen klingen aber noch immer wischi waschi... was genau bedeuten die für uns und unsere :xt12: ?

Re: Freigabe Grobstoller

Verfasst: Di 3. Aug 2021, 11:52
von Trigger
Südwestpfälzer hat geschrieben: Di 3. Aug 2021, 11:12 Klingt doch super :daumen:
Die notwendigen Auflagen klingen aber noch immer wischi waschi... was genau bedeuten die für uns und unsere :xt12: ?
Das mit der Bauart verstehe Ich noch nicht ganz.
Geht es jetzt oder nicht :lol: :? AX41 geht laut Speedindex nun wieder, aber Bauart ist halt Bias.
Freigabe gibt es aber vom Hersteller :lol: reicht dass dann?

:roll: :winken:

Re: Freigabe Grobstoller

Verfasst: Di 3. Aug 2021, 12:09
von Christoph
Heidenau trifft dazu ein bisschen deutlichere Aussagen (Kürzung und Formatierung von mir):
Durch die [...] Verordnung [...], ist es wieder legal möglich mit M+S gekennzeichneten Reifen die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges zu unterschreiten. Wichtig ist dabei, dass die zulässige Geschwindigkeit des Reifens im Sichtfeld des Fahrerse mit einem entsprechenden Aufkleber kenntlich gemacht wird.
Entscheidend ist der Neue Absatz (11): "Absatz 5 gilt entsprechend für solche Luftreifen, die die [...] Eigenschaften erfüllen (M+S Reifen), sofern diese Luftreifen an Fahrzeugen der Klasse L verwendet werden."
Quelle mit weiteren dort verlinkten Quellen: https://de.reifenwerk-heidenau.com/modu ... aessig.htm

Viele Grüße
Christoph

Re: Freigabe Grobstoller

Verfasst: Di 3. Aug 2021, 13:10
von Südwestpfälzer
Wäre ja auch ein Wunder gewesen, wenn wir in Deutschland mal etwas klar und für alle direkt verständlich geregelt hätten :lol: