Freigabe Grobstoller
Verfasst: Di 3. Aug 2021, 01:05
Heute in der Motorrad erschienen https://www.motorradonline.de/ratgeber/ ... revidiert/
Alles rund um die Yamaha XT1200Z Super Ténéré
http://www.xt1200z-forum.de/
Das mit der Bauart verstehe Ich noch nicht ganz.Südwestpfälzer hat geschrieben: ↑Di 3. Aug 2021, 11:12 Klingt doch super
Die notwendigen Auflagen klingen aber noch immer wischi waschi... was genau bedeuten die für uns und unsere ?
Quelle mit weiteren dort verlinkten Quellen: https://de.reifenwerk-heidenau.com/modu ... aessig.htmDurch die [...] Verordnung [...], ist es wieder legal möglich mit M+S gekennzeichneten Reifen die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges zu unterschreiten. Wichtig ist dabei, dass die zulässige Geschwindigkeit des Reifens im Sichtfeld des Fahrerse mit einem entsprechenden Aufkleber kenntlich gemacht wird.
Entscheidend ist der Neue Absatz (11): "Absatz 5 gilt entsprechend für solche Luftreifen, die die [...] Eigenschaften erfüllen (M+S Reifen), sofern diese Luftreifen an Fahrzeugen der Klasse L verwendet werden."