Dunlop Trailmax Mission / Neuer Reiseenduroreifen
- SiriusBlack
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Dunlop Trailmax Mission / Neuer Reiseenduroreifen
Moin,Moin"Wir haben zwei Leben und das zweite beginnt, wenn du erkennst, dass du nur eins hast.“
- Pan
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Re: Neuer Reise-Enduroreifen von Dunlop
moin, optisch sieht er mal nach einem Reifen aus, der eventuell was könnte. Aber ob der was kann, werden die ersten Tests wohl zeigen.
Aber optisch trau ich dem keine 50/50 zu, eher 70/30 aber abwarten. Bilder können auch täuschen.
Aber optisch trau ich dem keine 50/50 zu, eher 70/30 aber abwarten. Bilder können auch täuschen.
...nur noch einmal schlafen, dann ist Morgen.
- Dodo
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Re: Neuer Reise-Enduroreifen von Dunlop
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- Tequila
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Re: Dunlop Trailmax Mission / Neuer Reiseenduroreifen
na das hört sich doch alles vielversprechend an
Viele Grüße
Heinz
*hoffentlich werde ich nie erwachsen*
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- meine dicke
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Re: Dunlop Trailmax Mission / Neuer Reiseenduroreifen
Geschwindigkeitsindex T reicht nicht und bevor wieder blöde Kommentare kommen:
Antwort des BMVI:
Die von Ihnen angesprochenen Regelungen betreffen verschiedene Rechtsbereiche, zum einen EU-Typgenehmigungsvorschriften und zum anderen nationale Betriebsvorschriften.
Zum Hintergrund:
Im Jahr 1973 wurde eine Regelung in die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) aufgenommen, die die Nutzung von Winterreifen, deren zulässige Höchstgeschwindigkeit geringer ist, als die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs, zulässt, wenn in diesen Fällen beispielsweise ein Aufkleber mit der zulässigen Höchstgeschwindigkeit der Reifen gut sichtbar in der Nähe der Geschwindigkeitsanzeige angebracht wird und diese Geschwindigkeit im Betrieb nicht überschritten wird. Hintergrund war, dass sich nach dem damaligen Stand der Technik die Parameter „Wintertauglichkeit“ und „Geschwindigkeitstauglichkeit“ bei Reifen entgegenstanden und man den Kompromiss mit dem Aufkleber (damals § 36 Abs. 1) zuließ, damit man im Winter mit wintertauglicher Bereifung fahren konnte.
Mit der 52. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften wurde diese Vorschrift geändert. Seither ist diese Regelung nur noch anwendbar auf Winterreifen mit der Alpine-Kennzeichnung und für bestimmte Geländereifen (POR). Für M+S-Reifen, die bis zum 31.12.2017 hergestellt wurden, gibt es eine Übergangsfrist bis zum 30.09.2024. Da Motorräder nun von der situativen Winterreifenpflicht ausgenommen sind (s. § 2 Absatz 3 Nummer 2 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)), enthält die StVZO keine solche Vorschrift für Motorräder.
Es wurde bekannt, dass vereinzelte Motorradfahrer diese Sonderreglung zweckfremd nutzten, um dauerhaft sehr grobstollige Reifen, die auf Grund ihrer Bauweise eine niedrigere zulässige Höchstgeschwindigkeit, als die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs haben, verwenden zu dürfen (insbesondere an Enduromaschinen für den groben Geländeeinsatz). Für Motorräder gibt es im EU-Recht im Rahmen der Typgenehmigung eine vergleichbare Regelung für die temporäre Nutzung von M+S-Reifen mit geringerem Geschwindigkeitsindex. Aus diesem Grund strebt das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur eine entsprechende Anpassung der StVZO an, mit der die Möglichkeit der Nutzung von M+S-Reifen, deren zulässige Höchstgeschwindigkeit geringer ist, als die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs, an Motorrädern unter bestimmten Bedingungen ermöglicht werden soll.
Die Typgenehmigungsvorschriften sind EU-weit harmonisiert. Werden die Fahrzeuge jedoch nach der Erstzulassung verändert, so greift das jeweilige nationale Recht der EU-Mitgliedstaaten. Sofern Ihr Fahrzeug beispielsweise mit Reifen, deren zulässige Höchstgeschwindigkeit unter der zulässigen Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs liegen, typgenehmigt wurde, entspricht das unveränderte Fahrzeug dem genehmigten Zustand und kann in dieser Form selbstverständlich betrieben werden.
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Bürgerservice
Grüssle ausm Badischen
Rainer alias meine dicke
Antwort des BMVI:
Die von Ihnen angesprochenen Regelungen betreffen verschiedene Rechtsbereiche, zum einen EU-Typgenehmigungsvorschriften und zum anderen nationale Betriebsvorschriften.
Zum Hintergrund:
Im Jahr 1973 wurde eine Regelung in die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) aufgenommen, die die Nutzung von Winterreifen, deren zulässige Höchstgeschwindigkeit geringer ist, als die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs, zulässt, wenn in diesen Fällen beispielsweise ein Aufkleber mit der zulässigen Höchstgeschwindigkeit der Reifen gut sichtbar in der Nähe der Geschwindigkeitsanzeige angebracht wird und diese Geschwindigkeit im Betrieb nicht überschritten wird. Hintergrund war, dass sich nach dem damaligen Stand der Technik die Parameter „Wintertauglichkeit“ und „Geschwindigkeitstauglichkeit“ bei Reifen entgegenstanden und man den Kompromiss mit dem Aufkleber (damals § 36 Abs. 1) zuließ, damit man im Winter mit wintertauglicher Bereifung fahren konnte.
Mit der 52. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften wurde diese Vorschrift geändert. Seither ist diese Regelung nur noch anwendbar auf Winterreifen mit der Alpine-Kennzeichnung und für bestimmte Geländereifen (POR). Für M+S-Reifen, die bis zum 31.12.2017 hergestellt wurden, gibt es eine Übergangsfrist bis zum 30.09.2024. Da Motorräder nun von der situativen Winterreifenpflicht ausgenommen sind (s. § 2 Absatz 3 Nummer 2 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)), enthält die StVZO keine solche Vorschrift für Motorräder.
Es wurde bekannt, dass vereinzelte Motorradfahrer diese Sonderreglung zweckfremd nutzten, um dauerhaft sehr grobstollige Reifen, die auf Grund ihrer Bauweise eine niedrigere zulässige Höchstgeschwindigkeit, als die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs haben, verwenden zu dürfen (insbesondere an Enduromaschinen für den groben Geländeeinsatz). Für Motorräder gibt es im EU-Recht im Rahmen der Typgenehmigung eine vergleichbare Regelung für die temporäre Nutzung von M+S-Reifen mit geringerem Geschwindigkeitsindex. Aus diesem Grund strebt das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur eine entsprechende Anpassung der StVZO an, mit der die Möglichkeit der Nutzung von M+S-Reifen, deren zulässige Höchstgeschwindigkeit geringer ist, als die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs, an Motorrädern unter bestimmten Bedingungen ermöglicht werden soll.
Die Typgenehmigungsvorschriften sind EU-weit harmonisiert. Werden die Fahrzeuge jedoch nach der Erstzulassung verändert, so greift das jeweilige nationale Recht der EU-Mitgliedstaaten. Sofern Ihr Fahrzeug beispielsweise mit Reifen, deren zulässige Höchstgeschwindigkeit unter der zulässigen Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs liegen, typgenehmigt wurde, entspricht das unveränderte Fahrzeug dem genehmigten Zustand und kann in dieser Form selbstverständlich betrieben werden.
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Bürgerservice
Grüssle ausm Badischen
Rainer alias meine dicke
Zuletzt geändert von meine dicke am Sa 6. Jun 2020, 17:27, insgesamt 1-mal geändert.
VDT 2010,11,12,13,14,15,16,17,18,19,[20],[21],22,23,24
VIM 2014,15,16,17,18,19,[20],[21],22,23, 24 (ORGA)
HiFaKo 2019 Tagesgast
Km ab 2010: CBF600 10.000; Varadero 100.000; ST ab 11/16 >= 143.000
VIM 2014,15,16,17,18,19,[20],[21],22,23, 24 (ORGA)
HiFaKo 2019 Tagesgast
Km ab 2010: CBF600 10.000; Varadero 100.000; ST ab 11/16 >= 143.000
- Tequila
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- Erstzulassung der 2. XT1200Z: 0
- Km-Stand der 2. XT1200Z: 0
- Ort: Overath
Re: Dunlop Trailmax Mission / Neuer Reiseenduroreifen
Danke Rainer
Hatte ich jetzt garnicht mehr auf dem Schirm. Seltsam genug, dass da Reifen für Großenduros beworben werden, die garnicht zulassungsfähig sind.
Hatte ich jetzt garnicht mehr auf dem Schirm. Seltsam genug, dass da Reifen für Großenduros beworben werden, die garnicht zulassungsfähig sind.
Viele Grüße
Heinz
*hoffentlich werde ich nie erwachsen*
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Re: Dunlop Trailmax Mission / Neuer Reiseenduroreifen
Dieser Reifen ist doch zugelassen, weil er eine M&S Kennung hat, oder ?
- meine dicke
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- Modell: DP04
- Erstzulassung der 2. XT1200Z: 0
- Km-Stand der 2. XT1200Z: 0
- Ort: Lkr Karlsruhe
Re: Dunlop Trailmax Mission / Neuer Reiseenduroreifen
Wer lesen kann ist klar im Vorteil.
Sorry, Flasche voll .
Grüssle ausm Badischen
Rainer alias meine dicke
Sorry, Flasche voll .
Grüssle ausm Badischen
Rainer alias meine dicke
VDT 2010,11,12,13,14,15,16,17,18,19,[20],[21],22,23,24
VIM 2014,15,16,17,18,19,[20],[21],22,23, 24 (ORGA)
HiFaKo 2019 Tagesgast
Km ab 2010: CBF600 10.000; Varadero 100.000; ST ab 11/16 >= 143.000
VIM 2014,15,16,17,18,19,[20],[21],22,23, 24 (ORGA)
HiFaKo 2019 Tagesgast
Km ab 2010: CBF600 10.000; Varadero 100.000; ST ab 11/16 >= 143.000